öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 16.01.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 18:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/124/2007 Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen Großer Wall | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Brigitte Ibendorf | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Herr Schröder, Frau Ibendorf und Frau Thurow geben Erläuterungen zur Beschlussvorlage.
Zurückliegend wurden im Bereich Großer Wall Energiesparlampen eingebaut. Um die Abrechnung für die durchgeführte Maßnahme vornehmen zu können, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich, da keine weiteren Beitragsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2008 vorgesehen.
Die Eigentümer der Grundstücke Großer Wall erhalten eine Vorabinformation, die voraussichtlich am 17.01. bzw. 18.01.2008 per Post eingeht. Die Betroffenen können sich jederzeit an Frau Ibendorf wenden, um sich von der Richtigkeit der Berechnung zu überzeugen.
Die Eigentümer sind ungehalten, da sie keine Notwendigkeit in der Erneuerung der Straßenbeleuchtung sehen. Man hätte sie vorab informieren müssen. Sie sind nicht bereit für die jeweils anfallenden Kosten aufzukommen.
Frau Ibendorf weist nochmals darauf hin, dass Widerspruch gegen den später eingehenden Bescheid erhoben werden kann.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Handhabung gegenüber den Eigentümern nicht einverstanden. Sie empfehlen der Verwaltung zukünftig die Eigentümer durch Informationsveranstaltungen vorab über Straßenbaumaßnahmen – egal welcher Größenordnung – aufzuklären.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen (§ 3 (2) 7.) entsprechend § 6 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ für die Anlage Großer Wall selbständig zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |