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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen (§ 3 (2) 7.) entsprechend § 6 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ für die Anlage Großer Wall selbständig zu erheben.
Sachdarstellung:
Entsprechend § 6 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier am 26.06.2007) kann für die im § 3 Abs. (2) Nr. 1 – 8 genannten Teileinrichtungen der Beitrag selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).
Da im Großen Wall nur die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung ausgebaut wurde und der Beitrag hierfür selbständig erhoben werden soll, ist dieser Kostenspaltungsbeschluss erforderlich.
Die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung der Anlage Großer Wall wurde im Jahr 2006 von der Demminer Straße bis zur Parkallee modernisiert. Es sind die Leuchten erneuert worden bzw. im Einfahrtsbereich wurde die Anlage aus lichttechnischen- und Verkehrssicherheitsgründen um eine Leuchte ergänzt. Alle Leuchten sind mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgerüstet um auch der Stromeinsparung entsprechend Netz- und Leuchtenkonzept der Hansestadt Anklam Rechnung zu tragen. Die vor Jahren durchgeführte Maßnahme (Erneuerung Kabel und Masten) ist nicht Gegenstand dieser Ausbaumaßnahme.
Der Große Wall ist eine Gemeindestraße; für die Beleuchtungseinrichtungen ist die Stadt der Baulastträger. Da nicht die gesamte Anlage mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wurde bzw. abgerechnet werden kann, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2008 vorgesehen.