öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.12.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/097/2007 2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Bartelt, Ute | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Bartelt, Ute | |||||||
Es werden keine Anträge zur Vorlage gestellt.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.
2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche
Süd – Ost“.
3. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
4. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen
Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |