Auszug - Grundsatzbeschluss zum Gebäude ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße in Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
BM/136/2007 Grundsatzbeschluss zum Gebäude ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße in Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   

Herr Galander bezieht sich auf den am heutigen Tag in Presse erschienene Artikel und sagt, dass dieser so nicht korrekt ist

 

Herr Galander bezieht sich auf den am heutigen Tag in der Presse erschienene Artikel und sagt, dass dieser so nicht korrekt ist. Richtig ist, dass zwei Investoren aus Schleswig-Holstein sich das Gebäude angesehen haben, weil sie die Zielstellung hatten, dort eine sozial-psychiatrische Wohn- und Übergangseinrichtung möglicherweise zu etablieren. Als ehrenamtliches Vorstandsmitglied betont er, dass die Stiftung kein Investor ist und sich in keiner Weise in Investorenpflicht sieht.  Die Stiftung war von Anfang an eine Stiftung, die glaubt, dem Eigentümer, und damit auch der Stadt, mit der Möglichkeit eines solchen Projektes helfen zu können, damit das Gebäude nicht dem Leerstand und Verfall preisgegeben wird.

 

Weiter zitiert er aus dem Protokoll der Besprechung:

 

„Herr Kühn betont für die Investoren zusammen mit Herrn Heinrich, dass das Gebäude ansonsten genau dem Bedarf entspräche, allerdings könne man nur ein voll saniertes Gebäude erwerben oder mieten. Die Sanierung würde bei Weitem die finanziellen Möglichkeiten der Investoren sprengen.“

 

Er zitiert weiter aus dem Protokoll:

 

„Weiter wurde die Möglichkeit erörtert, dass die derzeitige Eigentümerin das Gebäude selbst voll saniert, dem Bedarf der Investoren anpasst und dann an die Investoren für einen angemessenen Preis vermietet.“

 

Bei 6 – 7 Mio. müsste die GWA einen stattlichen Betrag aufnehmen. Dazu müsste sie mindestens eine Bürgschaft der Stadt haben. Dafür würde sie dann möglicherweise ein günstiges Kommunaldarlehen erlangen können. Allerdings ist keine Sicherheit auf der Investorenseite gegeben, dann auch den notwendigen Vertrag, der mindestens 20 Jahre Laufzeit beinhalten müsste, abzuschließen.

 

Der zweite so genannte Investor ist kein Investor, sondern Herr Liebau, der ein Planungsbüro betreibt.

 

Er bittet dem heute vorgelegten Grundsatzbeschluss zuzustimmen.

 

Danach wird um 17:00 Uhr in die Pause getreten. Nach der Pause wird mit der Einwohnerfragestunde fortgefahren.

 

Hier wird as Zusammenhangsgründen mit der Formulierung zur Vorlage fortgefahren.

 

Die UBL-Fraktion stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

              Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den Verhandlungen zum

                    Erbbaurechtsvertrag eine Rückfallklausel in den Vertrag aufzunehmen.

Unter nachfolgenden Voraussetzungen soll das Gebäude wieder an die GWA  zurückgeführt werden:

 

-          Auflösung der Stiftung

-          Keine Förderung des Projektes innerhalb von 12 Monaten

 

Nach den Statements der Fraktionen nimmt Herr Galander zu angesprochenen Punkten Stellung.

 

Er betont, dass die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH eine 100%ige Tochter der Stadt ist. Insofern kann er nicht verstehen, dass Bedenken geäußert werden, wenn die Hansestadt Anklam das Gebäude übernimmt, die Kosten für die Stadt Anklam zu hoch sind. Er stellt auch richtig, dass die Verzinsung für die Altschulden die Stadt übernimmt. Ebenso übernimmt die Stadt einen anteiligen Verzinsungswert auf den Grund und Boden. Daraus ergeben sich in etwa 15.000 Euro jährlich. Diese wiederum werden uns über den Betreibervertrag der Stiftung erstattet. Das ist eine finanzielle Größenordnung, die die Stiftung ohne weiteres tragen kann. Die laufenden Kosten von rund 10.000 Euro für Versicherung, Grundsteuer usw. spart die GWA, und damit auch die Bürger,  demnächst ein.

 

Danach lässt Herr Lehrkamp über den Antrag der UBL abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            14

Nein-Stimmen:                6

Enthaltungen:                              0

 

Damit ist der Antrag genehmigt und wird in den Beschlussvorschlag eingefügt.

 

Über die geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über einen Zeitraum von 50 Jahren mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam mbH (GWA) für das Gebäude der ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße 3 a-b. Weiterhin beschließt die Stadtvertretung den Abschluss eines Betreibervertrages zwischen der Hansestadt Anklam und der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal“ Hansestadt Anklam. Beide Verträge sind nach entsprechender Ausfertigung und Beratung zwischen den jeweiligen Vertragspartnern der Stadtvertretung zur abschließenden Behandlung und Genehmigung vorzulegen. Dieser Grundsatzbeschluss hebt den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2006 auf.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den Verhandlungen zum Erbbaurechtsvertrag eine Rückfallklausel in den Vertrag aufzunehmen. Unter nachfolgenden Voraussetzungen soll das Gebäude wieder an die GWA zurückgeführt werden:

 

-          Auflösung der Stiftung

-          Keine Förderung des Projektes innerhalb von 12 Monaten

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

2