Drucksache - BM/136/2007  

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Gebäude ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße in Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.10.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über einen Zeitraum von 50 Jahren mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam mbH (GWA) für das Gebäude der ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße 3 a-b. Weiterhin beschließt die Stadtvertretung den Abschluss eines Betreibervertrages zwischen der Hansestadt Anklam und der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal“ Hansestadt Anklam. Beide Verträge sind nach entsprechender Ausfertigung und Beratung zwischen den jeweiligen Vertragspartnern der Stadtvertretung zur abschließenden Behandlung und Genehmigung vorzulegen. Dieser Grundsatzbeschluss hebt den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2006 auf.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2006 erklärte sich die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bereit unter 2 Voraussetzungen grundsätzlich den Ankauf des Gebäudes in der Friedländer Straße 3a-b von der GWA mbH für einen symbolischen Euro zu erwerben und das Gebäude dann der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit – Otto Lilienthal“ Hansestadt Anklam als Betreiber zur Verfügung zu stellen.

 

In den vergangenen 10 Monaten hat sich die Problemlage um die Altschuldenbefreiung nicht regeln lassen. Daher gab es in den letzten 2 Monaten Gespräche zum möglichen Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der GWA mbH und der Hansestadt.

 

Der Aufsichtsrat der GWA mbH hat in seiner Sitzung vom 09.10.2007 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die GWA mbH ein aktuelles Verkehrswertgutachten erstellt und dann der Hansestadt Anklam einen  Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren vorlegt, wobei die Kosten für die Zinslast der Altschulden, die bei der GWA mbH verbleiben, sowie eine entsprechende Abzinsung auf den Gebäudewert, der Hansestadt Anklam jährlich mit rund EUR 15.000,00 in Rechnung gestellt werden. Der fertige Erbbaurechtsvertrag wird dem Aufsichtsrat zur abschließenden Behandlung noch vorgelegt.

 

Die Hansestadt Anklam sollte nunmehr in Kenntnis dessen, das die Euroregion Pomerania e. V. in einer Beratung vom 23.08.2007 eine Anschubfinanzierung von max. 3 Mio. EUR aus dem Programm INTERREG IV A für die Projektumsetzung „Friedenszentrum Anklam“ (siehe Anlage Kurzprotokoll) in Aussicht gestellt hat, ihren Grundsatzbeschluss vom 14.12.2006 mit diesem neuen Beschluss ändern. 

 

Die Verwaltung der Hansestadt Anklam wird außerdem einen Betreibervertrag zwischen der Hansestadt und der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit – Otto Lilienthal“ Hansestadt Anklam erarbeiten, aus dem definitiv hervorgehen wird, das die Stiftung sämtliche anfallenden Kosten die der Hansestadt durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit der GWA mbH entstehen, in vollem Umfang erstatten wird. Außerdem wird die Stiftung als Betreiber die laufenden Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes übernehmen (u. a. Versicherungen, Außenanlagenpflege, usw.). Der Hansestadt Anklam entstehen also durch den Abschluss beider Verträge am Ende keine zusätzlichen Kosten bzw. Belastungen. Zwar wird in künftigen Haushaltsplänen das Gebäude „ehem. Kriegsschule“ als Haushaltsposition aufgeführt werden, jedoch sind dann Einnahmen und Ausgaben immer deckungsgleich dargestellt.

 

Die Stiftung hat erklärt unverzüglich nach dieser neuen Grundsatzbeschlussfassung durch die Hansestadt Anklam die Gespräche zur ehem. Kriegsschule wieder mit den Beteiligten aufzunehmen. Sie wird dann das Gesamtprojekt/Gesamtkonzept mit ihren Partnern (Ingenieurbüro und Betriebswirtschaftler) erstellen und dies der Stadtvertretung vorlegen. Bis zum 20.12.2007 muss dann durch die Hansestadt Anklam der Förderantrag bei der Euroregion Pomerania e. V. eingereicht sein.

 

Die fertigen Verträge (Erbbaurechtsvertrag und Betreibervertrag) werden der Stadtvertretung in der Sitzung am 06.12.2007 zur abschließenden Genehmigung vorgelegt. Durch diesen Beschluss wird der Beschluss vom 14.12.2006 aufgehoben und die Beteiligten können die Arbeiten in die jetzt neu beschlossene Richtung aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Kurzprotokoll der Beratung zur Projektentwicklung „Friendeszentrum Anklam“ am 23.08.2007