Auszug - Nachweis der Angemessenheit der Beträge in § 10 (6) der Hauptsatzung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.04.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
HuK/113/2006 Nachweis der Angemessenheit der Beträge in § 10 (6) der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Angemessenheit der Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem ähnlichen Organ eines Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts in der im § 10 Abs. 6 der Hauptsatzung enthaltenen Größenordnungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

7