Drucksache - HuK/113/2006  

Betreff: Nachweis der Angemessenheit der Beträge in § 10 (6) der Hauptsatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.03.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung zurückgezogen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Empfehlung
06.04.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Angemessenheit der Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem ähnlichen Organ eines Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts in der im § 10 Abs. 6 der Hauptsatzung enthaltenen Größenordnungen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertreterversammlung hat bereits am 15.12.2005 die Angemessenheit festgesetzter Geldbeträge in der Hauptatzung beschlossen. Die Geldbeträge nach Absatz 6 des § 10 der Hauptsatzung waren in diesem Beschluss noch nicht enthalten und sollten nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachgeholt werden. Die beschlossenen Geldbeträge kalkulieren sich aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.