Drucksache - HuK/113/2006
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Angemessenheit der Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem ähnlichen Organ eines Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts in der im § 10 Abs. 6 der Hauptsatzung enthaltenen Größenordnungen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertreterversammlung hat bereits am 15.12.2005 die Angemessenheit festgesetzter Geldbeträge in der Hauptatzung beschlossen. Die Geldbeträge nach Absatz 6 des § 10 der Hauptsatzung waren in diesem Beschluss noch nicht enthalten und sollten nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachgeholt werden. Die beschlossenen Geldbeträge kalkulieren sich aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.