Auszug - Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Anklam für den Zeitraum von 2006/2007 bis 2010/2011  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
HuK/110/2006 Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Anklam für den Zeitraum von 2006/2007 bis 2010/2011
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Dinse, Eva
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Herr Lichtwardt - Amtsleiter Haupt- und Kulturamt - erklärt als Einreicher der Vorlage, dass die Schulentwicklungsplanung für

 

Herr Lichtwardt - Amtsleiter Haupt- und Kulturamt - erklärt als Einreicher der Vorlage, dass die Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2006 – 2011 auch eine Zuarbeit für die Schulkonzeption des Landkreises OVP ist, die in ihrer Gesamtheit vom Kreistag beschlossen wird.

 

Weiter erläutert er, dass Grundlage der Schulentwicklungsplanung das Schulgesetz M-V in der gültigen Fassung sowie die neue Schulentwicklungsverordnung vom 04. Oktober 2005 ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes können anhand der vorliegenden Schülerzahlen in Anklam 2 Grundschulen und 2 weiterführende Schulen als Regionalschulen betrieben werden. Nur diese Aussage, die auch Bestandteil des Beschlussvorschlages ist, hat für die Schulkonzeption des Landkreises eine Bedeutung. Alle weiteren organisatorischen Ausgestaltungen sind Sache des Schulträgers. Die geplante Eröffnung einer weiteren Grundschule durch einen freien Träger hat für das Bestehen der zwei in Trägerschaft der Stadt befindlichen Grundschulen noch keine Bedeutung, da die Schülerzahlen in den Eingangsklassen ausreichend hoch sind.

 

Herr Lichtwardt betont, dass wir uns mit der vorliegenden Beschlussfassung in der glücklichen Lage befinden, dass kein Schulstandort geschlossen werden muss. Gleichwohl müsse eine Entscheidung über die Aufgabe einer bisher eigenständigen Grundschule getroffen werden. Die Schülerzahlen lassen das Bestehen von 3 Grundschulen nicht zu. Den Stadtvertretern liegen mehrere Varianten für eine mögliche Organisationsform vor. Die Unterschiede sind teilweise nicht so gravierend und daher wären auch mehrere Formen denkbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung jedoch die Beschlussfassung der Variante 1. Danach wird die Grundschule Gebrüder Grimm als zweizügige Schule weitergeführt und als zweite ebenfalls zweizügige Grundschule die Villa Kunterbunt mit der Außenstelle jetzige Cothenius Grundschule. Dadurch bleiben alle Schulstandorte erhalten und ermöglichen den Grundschülern der Stadt auch kurze Schulwege. Für die Grundschule Gebrüder Grimm spricht, dass die meisten Einschulungen aus dem unmittelbaren Einzugsbereich kommen. Der Standort Villa Kunterbunt sollte auch langfristig gesichert werden, da hier die Bedingungen wie Schulhof, kurzer Weg zur Sporthalle und das neue Gebäude sehr gut sind. Eine mögliche Erweiterungsfähigkeit ist an diesem Standort ebenfalls gegeben. Zur Zeit sind keine umfangreichen Investitionen notwendig, da die vorhandenen Kapazitäten an Schulräumen unter Berücksichtigung beider Standorte (Kunterbunt und Cothenius) ausreichend sind. Der Vorschlag für die Variante 1 schließt sich auch nahtlos an den damaligen Vorschlag aus der abgelaufenen Schulkonzeption an, der die Aufgabe der Eigenständigkeit der Cotheniusschule bereits vorgesehen hatte.

 

Weiter informiert Herr Lichtwardt, dass der anhaltende Rückgang der Schülerzahlen und die Bestimmungen des Schulgesetzes auch ein Umdenken in den Ämtern und Gemeinden im Umland der Stadt Anklam bewirken. Es gibt bereits Gespräche mit Vertretern des Amtes Züssow über die teilweise Beschulung von Schülern aus dem Amtsbereich in Anklam. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden mit dem Schuljahr 2006/2007 diese Schüler nach Anklam kommen. Wir sind in der glücklichen Lage, diese Schüler auch an unseren Schulen aufnehmen zu können. Der Trend, die Schüler des Umlandes nach Anklam zu schicken, wird sich in der Zukunft sicher fortsetzen. Das kommt einer guten Auslastung unserer  Schulen entgegen und sicher zur Freude des Kämmerers auch einer Verbesserung der Kennzahl Kosten/Schüler im Vergleich zum Landesdurchschnitt.

 

Abschließend bittet Herr Lichtwardt noch mal um Zustimmung zu den vorlegenden Beschlussvorschlägen.

 

Der Kulturausschuss hat sich ebenfalls für die Variante 1 als die günstigste entschieden. Herr Jahns bittet in der Beschlussfassung unter 1. die Formulierung „in der vorliegenden Fassung vom 19.01.2006“ aufzunehmen.

 

Die Fraktionen äußern sich allgemein lobend über die Vorlage und geben der Variante I ihre Zustimmung. Herr Gehrke – Fraktion IfA – stellt den Antrag,

 

in der Variante 1, den 4. Anstrich in „1. bis 4. Klasse“ zu ändern.

 

Es gibt keine weiteren Anträge zur Vorlage. Anfragen werden von der Verwaltung beantwortet.

 

Über die Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1.    Die Stadtvertretung beschließt die Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Anklam für den Zeitraum 2006/2007 bis 2010/2011 in der Fassung vom 19.01.2006.

 

  1.    Es werden zwei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen (Regionale Schulen) in Trägerschaft der Hansestadt Anklam festgelegt. Die Grundschulen sind in der Form der vorgeschlagenen Variante 1 zu führen.

 

  1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf mit den Ämtern der Umlandgemeinden Verwaltungsvereinbarungen zur Aufnahme von Schülern an den Anklamer Schulen abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

5