Die Stadtvertretung beschließt die Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Anklam für den Zeitraum 2006/2007 bis 2010/2011 in der vorliegenden Fassung.
Es werden zwei Grundschulen und zwei weiterführende Schulen (Regionale Schulen) in Trägerschaft der Hansestadt Anklam festgelegt. Die Grundschulen sind in der Form der vorgeschlagenen Variante 1 zu führen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf mit den Ämtern der Umlandgemeinden Verwaltungsvereinbarungen zur Aufnahme von Schülern an den Anklamer Schulen abzuschließen.