Auszug - Grundsatzbeschluss zur Fusion der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G.  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Gem/008/2005 Grundsatzbeschluss zur Fusion der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G.
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Beteiligt:Gemeinschaft
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Einreicher der Vorlage sind die CDU-Fraktion und Die Linkspartei

 

Einreicher der Vorlage sind die CDU-Fraktion und Die Linkspartei.PDS.

 

Herr Lehrkamp erklärt sich gemäß § 24 der Kommunalverfassung für befangen und übergibt seinem Stellvertreter, Herrn Schröder, die Sitzungsleitung.

 

Herr Jahns – Die Linkspartei.PDS – beantragt Rederecht für Herrn Wolf Kobarg, Geschäftsführer der Domos Nordrevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Herrn Jens-Peter Petersen, Direktor für den Prüfungsdienst des Verbandes der Norddeutschen Wohnungsunternehmen.

 

Über den Antrag auf Rederecht wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            21

Nein-Stimmen:                0

Enthaltungen:                              1

 

Damit wird Herrn Kobarg das Wort erteilt. Herr Kobarg geht auf die Ziele der Verschmelzung, Möglichkeiten der Verschmelzung sowie deren Vorteile ein. Den Stadtvertretern liegen dazu Unterlagen vor.                                   

 

Nachfragen der Stadtvertreter werden von Herrn Kobarg bzw. Herrn Petersen beantwortet.

 

Es werden folgende Anträge zur Vorlage eingebracht:

 

Fraktion der IfA:

 

Änderung in der 1. Zeile: statt „Befürwortung“ das Wort „Prüfung“ einsetzen.

 

SPD-Fraktion:

 

              Änderung des Beschlussvorschlages – Zusatz nach dem 1. Absatz

              wie folgt:

 

              „Gleichzeitig sind weitere Varianten einer zukünftigen Bewirtschaftung

              der Wohnungsunternehmen zu erarbeiten und darzulegen.“

 

              Im 2. Absatz ist nach e.G. „einen Verschmelzungsvertrag“ streichen,

              dafür „entsprechende Vertragsvorschläge“ einsetzen.

 

              3. Absatz neu formulieren:

              „Die Vorschläge sind in den Ausschüssen zu beraten.“

 

Dr. Butzke – Kämmerer – erläutert das Verfahrensprozedere zum Verkauf kommunalen Vermögens. Es wird nicht ohne Ausschreibung gehen, das heißt jedoch nicht, dass zwingend der Meistbietende den Zuschlag erhält oder dass überhaupt jemand den Zuschlag erhält oder dass verkauft werden muss. Dann kann vom Instrument des besonderen öffentlichen Interesses Gebrauch gemacht werden. Er macht weiter darauf aufmerksam, wenn die kommunalrechtliche Verfahrensweise nicht eingehalten wird, muss der Bürgermeister Widerspruch einlegen.

 

Nach den Diskussionsbeiträgen der Fraktionen nimmt Herr Schröder den Vorschlag von Herrn Böttcher auf, und fragt die Geschäftsführer der beiden Wohnungsunternehmen, ob sie dazu etwas sagen möchte. Beide Geschäftsführer möchten dazu das Wort ergreifen.

 

Herr Lehrkamp – Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft:

Seiner Meinung nach geht es nur um Folgendes: Entweder die GWA wird verkauft, an wen auch immer, oder die GWA bleibt wie sie ist. Alles andere wird in diesem hohen Hause nicht mehrheitsfähig sein. Es ist davon auszugehen, dass hier am 6. April ein kommunalrechtlich abgesegneter Vertrag vorgelegt wird. Dann kann darüber entschieden werden. Weiter sagt er, wenn die Kommunalaufsicht den sogenannten Verkauf unter Wert so nicht bestätigt, dann werden die Stadtvertreter den Vertrag hier nicht sehen.

 

Herr Salzsieder – Geschäftsführer der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH:

Vorweg sagt er, dass beide Unternehmen noch stabil sind. In seinen weiteren Ausführung betont er: „Wenn das neue Unternehmen bis zum 31.12.2006 nicht eingetragen ist, gibt es keine Grunderwerbssteuerbefreiung.“ In Anbetracht der weiteren demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass Anklam irgendwann bei 10.000 oder 11.000 Bürgern liegt. Dann wird es nicht mehr ein einziges gesundes Wohnungsunternehmen geben. Bei einer Fusionierung gibt es die Möglichkeit, dieses Unternehmen, stabil geführt und ordentlich ausgerüstet, auf dem Markt zu belassen. Er verweist noch mal auf die den Stadtvertretern von der GWA zugegangene Vorlage. Er betont, dass die Verhandlungen nicht fortgesetzt werden können, wenn die Stadtvertreter hier keinen Beschluss fassen. Deshalb bittet er die Stadtvertreter hier und heute eine Entscheidung dazu zu treffen.

 

Danach wird in die Pause eingetreten. Nach der darauf folgenden Einwohnerfragestunde wird mit der Abstimmung zu den Anträgen fortgefahren.

 

Herr Schröder stellt die Anträge zur Abstimmung. Der Antrag der SPD-Fraktion ist der weitergehende Antrag. Darüber wird zuerst abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der SPD-Fraktion:

 

Ja-Stimmen:                              6

Nein-Stimmen:              11

Enthaltungen:                              5

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der Fraktion der IfA:

 

Ja-Stimmen:                            16

Nein-Stimmen:                4

Enthaltungen:                              2

 

Damit ist der Antrag bestätigt. Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Hansestadt Anklam beschließt die Prüfung der Verschmelzung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G. gemäß der Handlungsempfehlung durch den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. in Form des Erwerbs von 94,9 % der Anteile der GmbH durch die Genossenschaft.

 

Sie beauftragt die Geschäftsführung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam mit dem Vorstand der Wohnungsgenossenschaft  Anklam e.G. einen Verschmelzungsvertrag zu erarbeiten.

 

Der Verschmelzungsvertrag ist der Stadtvertreterversammlung von Anklam am 06.04.2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

4

 

 

Die Sitzungsleitung wird wieder Herrn Lehrkamp übergeben. Die Herren Kobarg und Petersen werden verabschiedet. Für ihre Ausführungen wird gedankt.