Drucksache - Gem/008/2005  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Fusion der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G.
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Beteiligt:Gemeinschaft
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Hansestadt Anklam beschließt die Befürwortung der Verschmelzung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam und der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G. gemäß der Handlungsempfehlung durch den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. in Form des Erwerbs von 94,9 % der Anteile der GmbH durch die Genossenschaft.

 

Sie beauftragt die Geschäftsführung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam mit dem Vorstand der Wohnungsgenossenschaft  Anklam e.G. einen Verschmelzungsvertrag zu erarbeiten.

 

Der Verschmelzungsvertrag ist der Stadtvertreterversammlung von Anklam am 06.04.2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Anklam e.G. sowie der Geschäftsführer der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam haben durch den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. mit der Unterbeauftragung der Domus Nordrevision GmbH gemeinschaftlich eine gutachterliche Stellungnahme zu einer möglichen Verschmelzung beider Unternehmen erstellen lassen.

 

Die Stellungnahme beinhaltet die verschiedenen Möglichkeiten einer direkten bzw. indirekten Verschmelzung.

 

Im Ergebnis des Gutachtens wird durch den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. eine Handlungsempfehlung gegeben. Die Handlungsempfehlung favorisiert die indirekte Verschmelzung in Form des Erwerbes von 94,9 % der Anteile der GmbH durch die Genossenschaft, wobei die Stadt Anklam nach der anschließenden Verschmelzung in Höhe von 5,1 % an der Genossenschaft beteiligt wäre. Im Gegensatz zur direkten Verschmelzung würden der Stadt Anklam Mittel in Höhe des Kaufpreises zufließen.