Auszug - 3. Satzung der Änderung der Hauptsatzung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 26
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
HuK/090/2005 3. Satzung der Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Zur Vorlage werden folgende Änderungsanträge eingebracht:

 

Zur Vorlage werden folgende Änderungsanträge eingebracht:

 

Anträge Fraktion Die Linke.PDS:

 

              Artikel 1 – Änderung des § 7 Abs. 5:

              Der § 7 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

 

              (5) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in

      Höhe von 140 EUR.

 

Artikel 2

Ist in der Beschlussvorlage zu streichen.

 

Artikel 3 – Änderung des § 8 Abs. 2:

Der § 8 Abs. 2 wird geändert und wie folgt gefasst:

 

(2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten eine 

      monatliche Aufwandsentschädigung von 200 EUR .

 

Artikel 4 – Änderung und Ergänzung des § 10, Abs. 1:

 

           (1) Die Stadt gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für

               ehrenamtliche Tätigkeit des Bürgervorstehers in Höhe von 320,- EUR

               im Monat, der Fraktionsvorsitzenden in Höhe von 170,- EUR im Monat.

 

              Der § 10, Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

              (2) die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme an

     Sitzungen

 

                   - der Stadtvertretung

     - der Ausschüsse

                   - der Fraktionen

 

     ein Sitzungsgeld von 25 EUR.

 

Der § 10 wird durch einen Abs. 6 in nachfolgender Fassung ergänzt:

 

(6) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus   

      einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der

      Gesellschafterversammlung oder einem ähnlichen Organ eines

      Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts sind an die

      Gemeinde abzuführen, soweit sie 150,- EUR jährlich überschreiten,

 

      aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder

      Einrichtungen, soweit sie 300,- EUR jährlich überschreiten,

 

      als Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführer 600,- EUR

      jährlich überschreiten.

 

      Sind die Aufwendungen, die nachweislich im Zusammenhang mit

      diesen Tätigkeiten entstehen, höher als die aufgeführten Sätze, sind

      die tatsächlich entstandenen Aufwendungen als Mindestsätze

      anzusehen.

 

Artikel 5 – Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Antrag SPD-Fraktion:

 

              Die SPD-Fraktion beantragt, die Höhe aller in der Hauptsatzung

geregelten und auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V), sowie der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) gezahlten Entschädigungen auf 75 % der dort geregelten Höchstsätze festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Summen in die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung einzuarbeiten.

 

 

Antrag UBL-Fraktion:

 

              Die SVV beschließt:

 

Die Änderung der festgesetzten Geldbeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Stadtvertretung Anklam.

 

Zu § 10

 

Die Sitzungsgelder bzw. Entschädigungen sind vom möglichen Höchstsatz (EntschVO M-V) um ca. 33,3 % zu kürzen.

 

- Bürgervorsteher                            233 EUR

- Fraktionsvorsitzende              120 EUR

- Ausschussvorsitzende                40 EUR

- Stadtvertreter                              20 EUR

 

Die Höchstsätze für den Bürgermeister und den jeweils 1. bzw. 2. Stellvertreter sind ebenfalls nach dieser Maßgabe anzupassen.

 

Während der Diskussion sprechen sich einige Stadtvertreter gegen eine Zusammenlegung der Ausschüsse Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (Bauausschuss) mit Wirtschaftsförderung und Tourismus (Wirtschaftsausschuss) und den Ausschuss für Schule, Kultur, Sport (Kulturausschuss) mit Jugend, Senioren und Soziales (Sozialausschuss) ausgesprochen.

 

Von Herrn Meyer wird hervorgehoben, dass durch eine Zusammenlegung des Bauausschusses mit dem Wirtschaftsausschuss eine effektivere Arbeit durch gleichartige Probleme möglich ist.

 

Herr Lehrkamp lässt nach dem folgendem Abstimmungsprozedere abstimmen: Entsprechend der Hauptsatzung ist zuerst über den Antrag abzustimmen, welcher die größeren Ausgaben bringt, das sind die Anträge der PDS-Fraktion. Dann wird über die Beschlussvorlage Artikel 2 abgestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der Fraktion Die Linke.PDS:

 

Ja-Stimmen:                            12

Nein-Stimmen:                7

Enthaltungen:                              3

 

Damit ist der Antrag angenommen. Eine Abstimmung über die Anträge der SPD-  und UBL-Fraktion erübrigt sich.

 

Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage Artikel 2 § 6:

 

Ja-Stimmen:                              6

Nein-Stimmen:              14

Enthaltungen:                              2

 

Daraufhin wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der geänderten Form.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

3

 

Es ist 20:00 Uhr. Herr Lehrkamp fragt, ob die Stadtvertreter einer einmaligen Verlängerung von 45 Minuten ihre Zustimmung geben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            14

Nein-Stimmen:                5

Enthaltungen:                              1

 

(Herr Koehler und Frau Vandree haben die Versammlung verlassen. Damit sind noch 20 Stadtvertreter anwesend.)

 

Damit ist der Verlängerung stattgegeben.