öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 26 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.12.2005 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 20:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
HuK/090/2005 3. Satzung der Änderung der Hauptsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Lichtwardt, Werner | |||||||
Federführend: | Haupt- und Kulturamt | Beteiligt: | Haupt- und Kulturamt | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Zur Vorlage werden folgende Änderungsanträge eingebracht:
Anträge Fraktion Die Linke.PDS:
Artikel 1 – Änderung des § 7 Abs. 5:
Der § 7 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
(5) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 140 EUR.
Ist in der Beschlussvorlage zu streichen.
Artikel 3 – Änderung des § 8 Abs. 2:
Der § 8 Abs. 2 wird geändert und wie folgt gefasst:
(2) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 200 EUR .
Artikel 4 – Änderung und Ergänzung des § 10, Abs. 1:
(1) Die Stadt gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für
ehrenamtliche Tätigkeit des Bürgervorstehers in Höhe von 320,- EUR
im Monat, der Fraktionsvorsitzenden in Höhe von 170,- EUR im Monat.
Der § 10, Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme an
Sitzungen
- der Stadtvertretung
- der Ausschüsse
- der Fraktionen
ein Sitzungsgeld von 25 EUR.
Der § 10 wird durch einen Abs. 6 in nachfolgender Fassung ergänzt:
(6) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus
einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung oder einem ähnlichen Organ eines
Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts sind an die
Gemeinde abzuführen, soweit sie 150,- EUR jährlich überschreiten,
aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder
Einrichtungen, soweit sie 300,- EUR jährlich überschreiten,
als Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführer 600,- EUR
jährlich überschreiten.
Sind die Aufwendungen, die nachweislich im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten entstehen, höher als die aufgeführten Sätze, sind
die tatsächlich entstandenen Aufwendungen als Mindestsätze
anzusehen.
Artikel 5 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Antrag SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion beantragt, die Höhe aller in der Hauptsatzung
geregelten und auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V), sowie der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) gezahlten Entschädigungen auf 75 % der dort geregelten Höchstsätze festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Summen in die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung einzuarbeiten.
Antrag UBL-Fraktion:
Die SVV beschließt:
Die Änderung der festgesetzten Geldbeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Stadtvertretung Anklam.
Die Sitzungsgelder bzw. Entschädigungen sind vom möglichen Höchstsatz (EntschVO M-V) um ca. 33,3 % zu kürzen.
- Bürgervorsteher 233 EUR
- Fraktionsvorsitzende 120 EUR
- Ausschussvorsitzende 40 EUR
- Stadtvertreter 20 EUR
Die Höchstsätze für den Bürgermeister und den jeweils 1. bzw. 2. Stellvertreter sind ebenfalls nach dieser Maßgabe anzupassen.
Während der Diskussion sprechen sich einige Stadtvertreter gegen eine Zusammenlegung der Ausschüsse Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt (Bauausschuss) mit Wirtschaftsförderung und Tourismus (Wirtschaftsausschuss) und den Ausschuss für Schule, Kultur, Sport (Kulturausschuss) mit Jugend, Senioren und Soziales (Sozialausschuss) ausgesprochen.
Von Herrn Meyer wird hervorgehoben, dass durch eine Zusammenlegung des Bauausschusses mit dem Wirtschaftsausschuss eine effektivere Arbeit durch gleichartige Probleme möglich ist.
Herr Lehrkamp lässt nach dem folgendem Abstimmungsprozedere abstimmen: Entsprechend der Hauptsatzung ist zuerst über den Antrag abzustimmen, welcher die größeren Ausgaben bringt, das sind die Anträge der PDS-Fraktion. Dann wird über die Beschlussvorlage Artikel 2 abgestimmt.
Abstimmungsergebnis über den Antrag der Fraktion Die Linke.PDS:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 3
Damit ist der Antrag angenommen. Eine Abstimmung über die Anträge der SPD- und UBL-Fraktion erübrigt sich.
Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage Artikel 2 § 6:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 14
Enthaltungen: 2
Daraufhin wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der geänderten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 3 |
Es ist 20:00 Uhr. Herr Lehrkamp fragt, ob die Stadtvertreter einer einmaligen Verlängerung von 45 Minuten ihre Zustimmung geben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 1
(Herr Koehler und Frau Vandree haben die Versammlung verlassen. Damit sind noch 20 Stadtvertreter anwesend.)
Damit ist der Verlängerung stattgegeben.