Drucksache - HuK/090/2005  

Betreff: 3. Satzung der Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   
Anlagen:
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.03.2003 in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Landrätin als interne Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern hat die Hansestadt Anklam aufgefordert, ihre Hauptsatzung den gesetzlichen Forderungen in der Neufassung der Kommunalverfassung vom 08.06.2004 anzupassen und hat darauf hingewiesen, dass die Stadt hinsichtlich der Aufnahme der Regelungen kein Ermessen hat.

 

So sind gemäß § 71 Abs. 5 KV M-V Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts an die Gemeinde abzuführen, soweit sie in der Hauptsatzung festzulegende Beträge übersteigen. In der jetzt gültigen Hauptsatzung sind weder die Beträge noch derartige Regelungen enthalten.

 

Bezüglich der Stellung des Bürgermeisters weist die untere Rechtsaufsichtsbehörde darauf hin, dass in der Regel der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem dieser entsprechenden Organ der Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt. Da diese Tätigkeit zum Hauptamt eines Bürgermeisters gehört (§71 Abs. 1 KV M-V), sind sämtliche hieraus erwachsenen Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen an die Gemeinde abzuführen.

 

Die seit dem 11.06.2005 vorliegende neue Fassung der Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit in M-V sieht vor:

 

Bleibt es künftig für die Abgeltung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters bei pauschalisierten Geldbeträgen, sind diese unter Beachtung der §§ 10 und 11 der Kommunalbesoldungsverordnung zu überprüfen und soweit erforderlich anzupassen.

 

In jedem Fall bedarf es eines Beschlusses der Stadtvertretung als oberste Dienstbehörde auf der Grundlage tatsächlicher Anhaltspunkte oder Erhebungen. Darüber fordert die untere Aufsichtsbehörde den Nachweis über die Beschlüsse der Stadtvertretung hinsichtlich der Überprüfung der pauschalisierten Geldbeträge.

 

Die Zusammenlegung der Ausschüsse soll eine höhere Effektivität der Ausschussarbeit erzielen und zu Einsparungen von Sitzungsgeldern führen. Die demokratische Meinungsbildung ist trotz der Zusammenlegung von Ausschüssen gewahrt. Durch die Reduzierung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses kann die fachliche Arbeit des Ausschusses gestrafft werden.

 

Grundlage für den Vorschlag sind auch die drastisch gestiegenen Kosten für in der HHSt. 000.400 0000 -  Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit -, die von 24.362 im Jahr 2002 auf voraussichtlich 38.500 im Jahr 2005 (+ 58 %) gestiegen sind. Daraus resultiert auch die Maßnahme, das Sitzungsgeld von 25,00 EUR auf 20,00 EUR zu verringern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe der möglichen Einsparungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Den Werten in der Tabelle für 2005 liegen die Ist-Werte unter Berücksichtigung der realen Sitzungen mit den Ist-Teilnehmern bis Oktober 2005 zugrunde. Die Werte für November/Dezember 2005 und das gesamte Jahr 2006 sind hochgerechnete Werte unter Berücksichtigung, dass alle Stadtvertreter und sachkundige Einwohner an den jeweiligen Sitzungen teilnehmen.

 

Eine nicht unerhebliche Einsparung kann bei Zustimmung zur Änderung zusätzlich durch frei werdende Kapazitäten und der internen Verwaltungsaufwendungen erzielt werden. Weniger Sitzungen bedeuten weniger vorbereitende Arbeiten, weniger, Papier, weniger Protokolle und weniger Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern an den Sitzungen. Vorsichtig geschätzt werden damit weitere 3.000 Euro gespart.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (28 KB) PDF-Dokument (66 KB)