Auszug - Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005 der Hansestadt Anklam  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Fin/246/2005 Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Liebscher, Gisela
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   

Frau Wittmann-Stifft teilt mit, dass von der Kommunalaufsicht die Auflage erteilt wurde, unverzüglich einen 2

 

Frau Wittmann-Stifft teilt mit, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Stellenplanes von der Kommunalaufsicht die Auflage erteilt wurde, unverzüglich einen 2. Nachtragshaushalt zu erarbeiten, in dem die Ergebnisse der Verhandlungen zum Haustarifvertrag enthalten sind; des weiteren ist der nicht zweckgebundene allgemeine Rücklagenbestand zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes einzusetzen. Sie weist darauf hin, dass die Vorlage von Herrn Dr. Butzke nicht mitgetragen wird, da der Rücklagenbestand nicht zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurde sondern für zusätzliche Investitionsmaßnahmen, die in den Vermögenshaushalt eingestellt wurden. Eckdaten des Nachtrages wurden erläutert. Der Rücklagenbestand entspricht nur noch der gesetzlichen Pflichtrücklage. Die Kreditaufnahme ist unverändert. Veränderungen von Ansätzen des Nachtragshaushaltes können nur vorgenommen werden, wenn entsprechende Deckungen angegeben werden.

 

Herr Kühn kommt hinzu. Es sind jetzt 6 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung der Stadtvertretung am 06.10.2005 folgende Ansätze zu begründen:

 

Liegenschaften:

 

S. 50 HHSt. 0351-540000              - Verwaltervertrag Grundstücke Stadtgebiet

 

Haupt- und Kulturamt:

 

S. 55 HHSt. 0600-652000              - Einrichtungen für die ges. Verwaltung

                                                          (Post- und Fernmeldegebühren)

S. 73 HHSt. 2150-541000              - Grundschule „Villa Kunterbunt“ (Stromkosten)

S. 74 HHSt. 2150-580300              - Grundschule „Villa Kunterbunt“

                                                          (Innere Verrechnung „Benutzung Schulsporthalle

                                                          Südstadt)

S. 82 HHSt. 2230-542000              - Regionalschule „Käthe Kollwitz“

  (Heizungskosten)

S. 95 HHSt. 3220-415000              - Otto-Lilienthal-Museum (Arbeiterlöhne)

 

Bauamt:

 

S. 75 HHSt. 2160-679000              - Sporthalle Pasewalker Allee

                                                          (Innere Verrechnung „Leistungen Betriebshof“)

Es wird um eine Auflistung der durchgeführten Arbeiten durch den Betriebshof gebeten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2005 und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005

 

Die aufgestellte Satzung sieht vor:

1.1              Verwaltungshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen                                       um      23.800 EUR  auf   13.917.200 EUR

            Erhöhung der Ausgaben                                      um      34.000 EUR  auf   15.053.000 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben    um 2.838.000 EUR  auf     5.459.100 EUR

2.        Erhöhung der Entnahme aus der Rücklage

            (Allgemeine Rücklage)                                um   953.900 EUR  auf     1.189.400 EUR 

3.        Verringerung der Zuführung vom VerwHH

            zum VermHH                                                     um       8.000 EUR  auf         668.400 EUR 

4.         keine Veränderung bei den Hebesätzen      der Grundsteuer A                             (250 v. H.)

                                                                                              der  Grundsteuer B                         (300 v. H.)                                                                                              der  Gewerbesteuer                  (300 v. H.)

5.              keine Veränderung bei der Zuführung vom VermHH                                            (0 EUR)

            an den VerwHH                                               

6.              keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                                                  ( 0 EUR)

7.              keine Veränderung des Kassenkredites                                            (1.388.100 EUR)

8.              keine Veränderungen bei der Kreditaufnahme                                                             ( 0 EUR)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0