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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2005 und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005
Die aufgestellte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt
Erhöhung der Einnahmen um 23.800 EUR auf 13.917.200 EUR
Erhöhung der Ausgaben um 34.000 EUR auf 15.053.000 EUR
1.2 Vermögenshaushalt
Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um 2.838.000 EUR auf 5.459.100 EUR
(Allgemeine Rücklage) um 953.900 EUR auf 1.189.400 EUR
3. Verringerung der Zuführung vom VerwHH
zum VermHH um 8.000 EUR auf 668.400 EUR
4. keine Veränderung bei den Hebesätzen der Grundsteuer A (250 v. H.)
der Grundsteuer B (300 v. H.) der Gewerbesteuer (300 v. H.)
5. keine Veränderung bei der Zuführung vom VermHH (0 EUR)
an den VerwHH
6. keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung ( 0 EUR)
7. keine Veränderung des Kassenkredites (1.388.100 EUR)
8. keine Veränderungen bei der Kreditaufnahme ( 0 EUR)
Sachdarstellung:
Auf Grund der Veränderung im Volumen und der Struktur der geplanten Einnahmen und Ausgaben, dringend notwendiger Vorbereitungsmaßnahmen für Investitionen und zwischenzeitlich getroffener Entscheidungen ergibt sich die Notwendigkeit die festgesetzten Ausgaben und Einnahmen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß den im Beschlussvorschlag dargestellten Eckdaten in einem 2. Nachtragshaushalt zu verändern.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005 weist im Verwaltungshaushalt einen planerischen Fehlbedarf in Höhe von 1.135.800 EUR auf. Ohne Gegensteuerung würde dieser Fehlbedarf bis 2008 auf 5.086.000 EUR anwachsen.
Insofern wird auf die allen Stadtvertretern übergebenen Schreiben der Kommunalaufsicht in Würdigung des 1. Nachtragshaushaltes hingewiesen.
Übersicht der mit dem 2. Nachtragshaushalt 2005 vorgesehenen Änderungen (EUR)
Eine generelle Verwendung der nicht zweckgebundenen Allgemeinen Rücklage – wie von der Kommunalaufsicht gefordert – wird durch den Einreicher nicht als zweckmäßig angesehen.
Insbesondere in den Fällen, in denen eine erhebliche Förderung von Investitionen bzw. die Realisierung von rentierlichen Investitionen in Rede stehen und in denen sich eine breite Zustimmung der Kommunalpolitik abzeichnet sind nach seiner Auffassung die Verwendung von Rücklagemitteln eher prädestiniert. Dabei wird selbstredend unterstellt, dass die Stadtvertretung parallel zum 2. Nachtrag dem beigefügten Haushaltssicherungskonzept zustimmt, so dass der Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes in absehbarer Zeit sichergestellt wird.
Im Verwaltungshaushalt resultieren die wesentlichen Veränderungen des 2. Nachtragshaushaltes bei den Einnahmen aus einer
. Verringerung der Grundsteuereinnahmen
. Verringerung der Konzessionsabgabe für Strom- und Gasnetze auf Grund der Jahresabrech-
nung 2004 e.dis
. Verringerung der Zinseinnahmen aus Steuernachforderungen
. Verringerung der Kalkulatorischen Einnahmen (Innere Verrechnung)
. Verringerung der Einnahmen aus Verzinsung von Steuernachforderungen, Beitreibungsge-
bühren und Stundungszinsen
. Mehreinnahmen Schwimmhalle, Friedhof, Stadtforst Jagdgebühren und Erlöse aus
Innere Verrechnung Ämter
. Mehreinnahmen aus Innere Verrechnung Betriebshof, Mehrwertsteuer, Erlöse Stadtforst
bei den Ausgaben aus einer
. Verringerung der Personalkosten (Haustarifvertrag)
. Verringerung der Kalkulatorischen Ausgaben (Innere Verrechnung)
. Verringerung der Zuweisungen Kita, Tagespflege und Beitrag Wasser und Bodenverband
. Verringerung der Zinsausgaben für Kredite.
. Erhöhung Ausgaben für Unterhaltung Gemeindestraßen, Öffentliche Grünflächen,
Naturschutz, Nikolaikirche, Kriegsgräber, Weiche Binnenhafen
. Erhöhung der Heizungskosten, Stromkosten, Reinigungskosten an Schulen bzw. Turnhalle
sowie Bewirtschaftungskosten für Grundstücke lt. Verwaltervertrag GWA
. Erhöhung der Verwaltungs-/Betriebsausgaben unter anderem für Werbungskosten,
Post- und Fernmeldegebühren, Wahlen, Winterdienst Gemeindestraßen, Benutzungsge-
bühren Schwimmhalle, Stadion und Innere Verrechnung Leistungen Betriebshof
Im Vermögenshaushalt ergeben sich Mehrausgaben für die Sanierung Altstadtkern und
die Erarbeitung eines Infrastrukturentwicklungskonzeptes (ISEK) sowie für den 2. BA der
Hafenstraße, den Ausbau der Max-Planck-Straße und den Rückbau der Straße nach Gellendin –
B 109. Für diese Investitionen wurde im Nachtragshaushalt die Ausreichung von Fördermitteln unterstellt.
Außerdem wurden Mittel für den Ausbau und die Sanierung des Wirtschaftsweges Ossietzkystraße und den Abbruch Gebäude BIT veranschlagt.
Die Ausgaben für Vermögenserwerb wurden erhöht für den Erwerb des Grundstückes Werftstr. 3-5 und 10 vom Binnenhafen und den Ankauf der Verkehrsnebenfläche Gellendiner Landstraße.
Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt resultieren aus der Mehrzuführung von der allgemeinen Rücklage in Höhe von 945.900 EUR. Weiterhin wurden die Fördermittel für den
2. BA der Hafenstraße, den Ausbau der Max-Planck-Straße und den Rückbau der Straße nach Gellendin/B109 veranschlagt.
Darüber hinaus wurden bereits gefasste Beschlüsse des Hauptausschusses bzw. der Stadtvertretung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Nachtragshaushalt berücksichtigt.