Auszug - Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam - 1. Änderung hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.10.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:49 Anlass: Sitzung
BA/109/2003 Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam - 1. Änderung hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Herr Lehrkamp weist darauf hin, dass diese Vorlage in Zusammenhang steht mit der Vorlage BA/119/2003

Herr Lehrkamp weist darauf hin, dass diese Vorlage in Zusammenhang steht mit der Vorlage BA/119/2003. Weiter erläutert noch mal: „Wer dieser Vorlage so zustimmt, der ist dafür, dass dort („Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“) Parkflächen entstehen.“

 

Herr Rusch – UBL-Fraktion:

Die Fraktion hat den Standpunkt, dass in die Innenstadt Bebauung gehört. Er verweist auf hohe Kosten bei aufwändig zu schaffenden Stellflächen. Das widerspricht nicht einer provisorischen Nutzung, wie es gegenwärtig der Fall ist. Die gestern im Rathaus vorgestellte Vision (Modell) entspricht nicht ihren Vorstellungen.

 

Sie stellen folgenden Antrag:

 

              Die Ziffer 14 (Seite 35 - 1. Änderung Flächennutzungsplan, Pkt. 1.9.6) ist aus der Vorlage

             herauszunehmen, d h. die Fläche ist als allgemeines Wohngebiet im Gebietstyp zu belassen.

 

Nach umfangreicher Diskussion wird über diesen Antrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            19

Nein-Stimmen:                              1

Enthaltungen:                              1

 

Damit ist der Antrag angenommen. Es wird über die Beschlussvorlage in der geänderten Form abgestimmt.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Flächennutzungsplanes und des

  Erläuterungsberichtes unter der Maßgabe, die Ziffer 14 (Seite 35 - 1. Änderung Flächennutzungsplan,

  Pkt. 1.9.6) aus der Vorlage herauszunehmen, d h. die Fläche ist als allgemeines Wohngebiet im

  Gebietstyp zu belassen.


- Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2