Drucksache - BA/109/2003  

Betreff: Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam - 1. Änderung hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2003 
Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Flächennutzungsplanes und des Erläuterungs-
  berichtes.
- Der Flächennutzungsplan und der Erläuterungsbericht sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde, AZ.: VIII 2329-512.111-59002 vom 29.04.98 unter Beachtung einer Maßgabe und Auflage gem. § 6 Abs. 1 BauGB i.V. § 6 Abs.3 BauGB genehmigt (Teilgenehmigung). Von der Genehmigung sind Teilflächen des Flächennutzungsplanes ausgenommen worden. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fasste am 25.06.1998 den Beitrittsbeschluss. Die Erfüllung der Maßgabe und Auflage bedurfte keiner Bestätigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung konnte daher nach dem Beitrittsbeschluss bekannt gemacht werden. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam ist seit dem 09.07.1998 wirksam.
 

Das im Jahre 2000 durchgeführte Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde nur bis zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Aufgrund anderer dringender Bearbeitungsprioritäten verbindlicher Bauleitpläne (B-Plan) ruhte zwischenzeitlich die Bearbeitung.

 

Die Hansestadt Anklam muss Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, nicht mehr der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Durch das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan besteht die Möglichkeit Übereinstimmung hinsichtlich des Gebietstyps zwischen den Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan herzustellen.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 25.06.1998 (Beitrittsbeschluss zur Genehmigung) beschlossen, dass die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen über ein gesondertes Verfahren dem Flächennutzungsplan zugeführt bzw. geändert werden. Weiterhin wurde am 24.10.2002 in der Stadtvertretung beschlossen, dass die Teilfläche des Geländes ehemalige ZBO in die Änderung des F-Planes aufzunehmen ist.

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 28.08.2003 wurde ebenfalls beschlossen, dass die geplante Erweiterung des bestehenden Lidl – Marktes in die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden soll.

 

Mit den vorliegenden Beschlüssen soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden.


Zusammenfassung der vorgenommenen Änderungen

 

Ziffer 1   Fläche  des Gewerbegebietes
              - geplante Erweiterungsfläche südlich des vorhandenen Gewerbegebietes Anklam –
              Teilfläche Süd in Fläche für Landwirtschaft 
Ziffer 2   Sondergebiet Baumarkt
              - Fläche der vorhandenen Baumärkte an der Friedländer Landstraße
Ziffer 3   Fläche Gemeinschaftsgaragen
              - Standort des Garagenkomplexes Flugplatz in Fläche für Landwirtschaft
Ziffer 4   Parkfläche entlang der OVP 58
              - geplante Fläche für Parken entlang der Spantekower Landstraße 
Ziffer 5   Teilfläche Sportzentrum
              - geplante Fläche (Teilfläche) für Sport- und Freizeitanlagen entlang der Spantekower
              Landstraße
Ziffer 6   Mischgebiet nördlich Sondergebiet – Baumarkt
              - bisheriger Parkplatz an der Gartenanlage Südstadt entlang der Friedländer Landstraße
                in Wohnbaufläche
Ziffer 7   Mischgebiet südlich der OVP 49
              - Fläche des „ehemaligen Konsumgebäudes“ am Gneveziner Damm in Parkplatz

Ziffer 9 und 9a    „Gewerbegebiet Anklam – Teilfläche Süd – Ost“
                           - Wechsel des Gebietstyps einer Teilfläche von Sondergebiet zu Industriegebiet
Ziffer 10    „Eigenheime Gneveziner Damm“
                 - Wechsel des Gebietstyps Kleinsiedlungsgebiet zu Reines Wohngebiet

Ziffer 11   „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“
                - Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet zu Gewerbegebiet
Ziffer 12   „An der Bergstraße“
                - Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet zu Sondergebiet – Zweckbestimmung Einkaufszentren
                  und großflächige Handelsbetriebe

Ziffer 13   „Hafen“
                - Wechsel des Gebietstyps Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Ruhender Verkehr in Gewerbe-
                  gebiet
                „Bahnhofstraße/Hafenstraße“
                - angrenzende Teilfläche als Gewerbegebiet

Ziffer 14   „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“
                - Wechsel des Gebietstyps Allgemeines Wohngebiet in Verkehrsfläche besonderer Zweck-
                 bestimmung – Öffentliche Parkfläche
Ziffer 15   „Pferdemarkt“
                - Wechsel des Gebietstyps Kerngebiet in Mischgebiet
Ziffer 16   „Stadtpark Anklam – Ostseite“
                - Wechsel des Gebietstyps Sondergebiet – Zweckbestimmung Tiergehege in Öffentliche
                 Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage
Ziffer 17   Demminer Straße
                - Grundstück des Versorgungsträgers für Elektroenergie zu Mischgebiet
Ziffer 18   Demminer Landstraße
                - Grünfläche zu Mischgebiet
Ziffer 19   Fläche zwischen der B110 und B 199
                - Wechsel des Gebietstyps Dorfgebiet  zu Fläche für die Landwirtschaft
Ziffer 20   Eckstraße
                - Fläche als Versorgungsanlage – Zweckbestimmung Telekom-Fernmeldeeinrichtung und
                 Grünfläche in Mischgebiet
Ziffer 21   Mittelfeld
                - Bereich des 2. Abschnittes Wohnbebauung in Fläche für die Landwirtschaft
Ziffer 22   Friedländer Landstraße
                - Erweiterungsfläche Wohnen Südstadt/Am Bock in Fläche für die Landwirtschaft
Ziffer 23   Erweiterung Gewerbeflächen
                - östlich des Gewerbegebietes Süd - Ost 

Ziffer 24  „Pasewalker Allee“
               - Wechsel des Gebietstyps Mischgebiet in Sondergebiet Einzelhandel

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Flächennutzungsplan

- Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan