Auszug - Grundsatzentscheidung zur Schaffung einer Stelle zur Intensivierung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen Anklams sowie zur Sicherstellung der Aufgaben der Gleichstellung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
IfA/025/2014 Grundsatzentscheidung zur Schaffung einer Stelle zur Intensivierung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen Anklams sowie zur Sicherstellung der Aufgaben der Gleichstellung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion IfA Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Schwanz, Dana   

 

Frau Dierberg nimmt ab 16:40 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 10 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Gehrke erhält als Einreicher der Vorlage das Wort.

Er erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die Hintergründe, welche die IfA-Fraktion veranlasste, diesen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Er macht darauf aufmerksam, dass die IfA lediglich die Schaffung einer halben Stelle beabsichtigt, welche einige Aufgaben von Frau Dinse sowie die Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaften auf den verschiedensten Ebenen vereint. Denn Frau Dinse wird im Rahmen ihrer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte nicht alle ihr bisher übertragenen Aufgaben erledigen können.

 

Dass es sich nur um eine halbe Stelle handelt, wird so Frau Zeretzke, in dem Beschlussvorschlag nicht geäußert.

 

Die Kosten der neuen Stelle beziffert die Verwaltung mit ca. 40 TEUR Personal- und etwa 15 TEUR Sachkosten.

 

Herr Dr. Butzke erinnert an den Beschluss der Stadtvertretung zur DS FB2/122/2013, wonach die Kapazität der Personalstellen in der Kernverwaltung, berechnet auf der Basis Vollbeschäftigteneinheiten (VbE), wird bis 2016 maximal auf den Umfang begrenzt, wie er mit dem Haushaltsplan 2013/14 beschlossen wird. Für den Bereich der freiwilligen Leistungen sind keine zusätzlichen Personalstellen bereit zu stellen. Sofern sich im Bereich der pflichtigen Aufgaben die Notwendigkeit abzeichnet, Personalstellen zu schaffen, ist dies in gleichem Umfang durch eine Verringerung von Personalstellen im Bereich der freiwilligen Leistungen zu kompensieren.“.

Die Schaffung einer neuen Stelle würde im absoluten Widerspruch dazu stehen.

 

Frau Wittmann-Stifft äußert, dass eine solche Stelle bereits in einem von der Stadtvertretung beschlossenen Stellenplan vorgesehen war. Sie wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt.

Die Frage von Herrn Baumgärtner, ob die Stelle seitens der Rechtsaufsichtbehörde dann jetzt genehmigungsfähig ist, kann niemand beantworten.

 

Es folgt eine rege Diskussion zur Problematik, an deren Ende sich

die Ausschussmitglieder prinzipiell einig sind, dass die Städtepartnerschaften weiterhin gepflegt werden sollen. Vor allem sollen auch die Bürger mehr von diesen Beziehungen profitieren und diese mit Leben erfüllen können.

Gleichzeitig äußern einige Ausschussmitglieder Bedenken, da aktuell insbesondere im Bereich der pflichtigen Aufgaben, wie der Kämmerei und dem Bürgerbüro, Personalengpässe aufgetreten sind.

Unabhängig davon, will der Ausschuss sich im Rahmen der Haushaltsplanung 2015/2016 nochmal mit der Beschlussvorlage beschäftigen.

 

Eine Abstimmung erfolgt, auf Grund des vorab angenommenen Antrags, nicht.