Auszug - Grundsatzentscheidung zum Erfordernis einer Feuerwehrbedarfsplanung für die Hansestadt Anklam einschließlich der Ortsteile  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 15:30 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
FB3/123/2013 Grundsatzentscheidung zum Erfordernis einer Feuerwehrbedarfsplanung für die Hansestadt Anklam einschließlich der Ortsteile
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dirk Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   

 

Herr Gehrke äußert, dass ein externes Sachverständigenbüro wird neue Gesichtspunkte mit einfließen lassen, welche über die Stadtgrenzen hinaus reichen werden.

Ein Alleingang der Stadt ist aus Sicht der IfA nicht machbar. Sowohl der Landkreis als auch das Land sollten mit eingebunden werden.

 

Laut Herrn Schulz ist eine Feuerwehrbedarfsplanung in vielen Bundesländern bereits vorgeschrieben.

Die Befürchtung, dass die Planung zur Schließung der Feuerwehr Stretense führt, scheint sich aus seiner Sicht nicht zu bestätigen.

Vielmehr wird die Planung eine Handlungsgrundlage schaffen, welche große Auswirkungen mit sich bringen wird. Egal ob diese positiv oder negativ erscheinen, sie sind bindend.

Auf Nachfrage erhielt er vom Ministerium die Auskunft, es gebe bereits Überlegungen die Feuerwehrbedarfsplanung in M-V zur Pflicht zu machen.

 

Im Hauptausschuss wurde als Zwischenlösung die Aufstellung von Containern für die Wehr Stretense diskutiert, so Frau Zeretzke.

Aus ihrer Sicht, sollte diese Lösung als Würdigung der Arbeit der Kameraden dort verwirklicht werden.

 

Herr Dr. Schultz ist der Meinung, die Feuerwehrbedarfsplanung kann nicht an den Stadtgrenzen enden.

 

Die SPD folgenden Antrag zur Ergänzung.

 

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und insbesondere mit den Ämtern Anklam-Land und Züssow abzustimmen.

 

Herr Starigk lässt über den Antrag der SPD abstimmen:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

6

 

Damit ist der Antrag angenommen und die Beschlussvorlage wird um den o.g. Satz ergänzt.

 

Herr Brüsch hat die Befürchtung, dass selbst das durch den Antrag erweiterte Gebiet in wenigen Jahren nicht mehr ausreicht.

 

Herr Bierwerth erläutert, dass die Stadt Anklam nur für die Gemeinde einschließlich der Ortsteile örtlich und sachlich zuständig ist. Aus Gesprächen mit Kollegen in Amtsverwaltungen weiß Herr Bierwerth, dass das Interesse an selbstständigen Bedarfsplanungen für den ländlichen Raum bereits geweckt ist.

 

Gegen eine Abstimmung mit den Amtsverwaltungen ist aus Sicht von Frau Zeretzke nicht einzuwenden. Wir als Stadt sollten aber nicht die Arbeit der Amtsverwaltungen erledigen.

 

Herr Zahn sieht die Feuerwehrbedarfsplanung als Grundlagendokument, welches mit den Jahren immer weiter fortgeführt und überprüft wird.

Er ist auch der Meinung, dass die Planung nicht an den Grenzen der Stadt enden kann.

 

Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, ein Sachverständigenbüro mit der Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung zu beauftragen.

 

Die Feuerwehrbedarfsplanung ist mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und insbesondere mit den Ämtern Anklam-Land und Züssow abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0