Drucksache - FB3/123/2013  

Betreff: Grundsatzentscheidung zum Erfordernis einer Feuerwehrbedarfsplanung für die Hansestadt Anklam einschließlich der Ortsteile
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dirk Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
30.01.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 4 - FB3-123-2013  
Anlage 3 - FB3-123-2013  
Anlage 1 - FB3-123-2013  
Anlage 2 - FB3-123-2013  
Anlage 5 - FB3-123-2013  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, ein Sachverständigenbüro mit der Erarbeitung einer Feuerwehrbedarfsplanung zu beauftragen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das Brandschutzgesetz des Landes M-V regelt im § 2 sehr umfassend die Zuständigkeiten der Gemeinden hinsichtlich der Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung (Anlage 1). Die Aufgabenerfüllung ist pflichtig, obwohl sie dem eigenen Wirkungskreis zugeordnet ist. Mittels eines Erlasses bestimmte der Innenminister im Jahre 1992 die personellen und technischen Anforderungen an die Feuerwehren.

 

Die Feuerwehr der Hansestadt Anklam ist eine Schwerpunktfeuerwehr, die technisch sehr gut ausgestattet ist. Der Personalbestand ist ebenfalls gut, nur die Tageseinsatzbereitschaft bereitet zunehmend Sorgen. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die Hansestadt Anklam ihren Pflichten, bezogen auf das unmittelbare Stadtgebiet, nachkommt.

 

Die Fusion der Hansestadt mit der Gemeinde Pelsin stellte für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, auch hinsichtlich des Brandschutzes. Nach den ersten vorbereitenden Gesprächen und Besichtigungen stand fest, dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Pelsin personell gut aufgestellt war, die Ausrüstung und das Gerätehaus in Stretense aber nicht den Anforderungen entsprachen. Dies bestätigte ein Schriftwechsel zwischen der Feuerwehrunfallkasse und der  Amtsverwaltung Anklam-Land aus den Jahren 2007 und 2008. Folgerichtig enthält der Vertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Pelsin in die Hansestadt eine Übereinkunft zum Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Pelsin sowie über den Umbau der ehemaligen Schule in Stretense zur Unterbringung der Löschgruppe.

Probebefahrungen der Anklamer Feuerwehr ergaben, dass auf eine Feuerwehreinheit in Stretense nicht verzichtet werden kann. Die Begründung können Sie der Anlage 2 entnehmen. Mit förmlichem Bescheid vom 14.12.2009 ordnete der Landkreis die Aberkennung der Selbständigkeit der Pelsiner Feuerwehr und die Aufnahme in die Anklamer Wehr zum 01.01.2010 an. Die Zusammenführung der beiden Feuerwehren wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen, die Kameraden aus Pelsin und Stretense bilden eine eigene Löschgruppe, so dass den örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen wird. Die Ausstattung der Löschgruppe Stretense konnte in den letzten Jahren deutlich verbessert werden. Keinen Fortschritt, von Reparaturen abgesehen, gab es hinsichtlich des Gerätehauses. Der FB 1 untersuchte mehrere Varianten, um die sozialen Bedingungen für die Kameraden zu verbessern und die normgerechte Abstellung der Technik zu gewährleisten (Anlage 3).

 

Der sich im Ergebnis dieser Untersuchungen abzeichnende Investitionsbedarf veranlasste den Bürgermeister, den Innenminister um eine Ausnahmegenehmigung zu bitten, den Standort Stretense auflösen und den Brandschutz ausschließlich von Anklam aus absichern zu dürfen. Auf die mögliche Gefährdung von Menschenleben als Konsequenz einer derartigen Entscheidung wurde hingewiesen.

Die Antwort aus dem Innenministerium finden Sie in der Anlage 4. Die Entscheidung wurde in die Gemeinde zurück verwiesen. Das Schreiben enthält einen Hinweis auf die Möglichkeit, per Beschluss über eine Feuerwehrbedarfsplanung das politisch gewünschte Schutzziel selbst festzulegen. Das Brandschutzgesetz unseres Landes schreibt die Erarbeitung von und die Beschlussfassung über Feuerwehrbedarfsplanungen nicht vor. Dem FB 3 liegt ein Angebot eines renommierten Beratungsbüros zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Hansestadt Anklam einschließlich ihrer Ortsteile über voraussichtlich 18.400,00 EUR vor. In Anbetracht der Haushaltslage möchte die Verwaltung zu einer Diskussion anregen, ob eine Feuerwehrbedarfsplanung gewünscht und die damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe befürwortet wird.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 4 - FB3-123-2013 (1011 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 3 - FB3-123-2013 (431 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1 - FB3-123-2013 (1259 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 2 - FB3-123-2013 (1030 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - FB3-123-2013 (905 KB)