Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:35 - 18:43 Anlass: Sitzung
FB1/643/2013 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Frau Hauptmann und Frau Rauchmann verlassen um 17:50 Uhr die Sitzung. Damit sind noch 19 Stadtvertreter anwesend.

 

Herr Lehrkamp beantragt Rederecht für Herrn Börner, wohnhaft Gneveziner Damm.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag wurde angenommen. Herr Börner erhält Rederecht.

 

Herr Börner nimmt Bezug auf den Bau einer Klärschlammvererdungsanlage neben der Kläranlage am Schanzenberg.

Nach der Besichtigung einer derartigen Anlage in Demmin, wird der Bau am Schanzenberg nicht mehr grundsätzlich abgelehnt. Was aber weiterhin gefordert wird, ist ein Mindestabstand von 300 m zur Wohnbebauung in analoger Anwendung eines Gerichtsurteiles aus NRW. Herr Börner meint, dass bundesweit sogar ein Abstand von 500 m gilt.

Er bittet nachdrücklich, dass die Stadtvertreter den Wunsch der Anwohner des Gneveziner Damms auf Erhalt der Wohn- und Lebensqualität respektieren und keine weiteren Geruchsbelästigungen zulassen.

 

Der Verlauf der sich anschließenden heftigen Diskussion lässt erkennen, dass die Stadtvertretung vom Antragsteller den Nachweis der Prüfung von Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen fordert. In jedem Fall wird erwartet, sollte weiterhin eine Klärschlammvererdungsanlage favorisiert werden, dass der Abstand von 300 m eingehalten wird.

 

Die Fraktion DIE LINKE stellt nachfolgenden Antrag, da nach Ansicht der Fraktion der Zweckverband Wasser- und Abwasserbehandlung Anklam bereits im jetzigen Stadium des Verfahrens auf Problematik im Sinne der Anlieger unmissverständlich hinzuweisen ist.

 

              Der Beschlussvorschlag wird um einen weiteren Punkt ergänzt. Dieser lautet wie folgt:

5. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam weist bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass sie ihre Zustimmung zu weiteren Verfahrensschritten des Bauleitplanverfahrens nur gibt, wenn das Projekt wie folgt geändert wird:

5.1. Die derzeit geplante Fläche der Klärschlammbeete ist parallel des Weges Am Schanzenberg so zu verschlanken und damit zu verlängern, dass die erforderliche Gesamtgröße erhalten bleibt, aber gleichzeitig weiter von der Wohnbebauung abrückt.
Ziel: Annäherndes Erreichen des 300 m Abstandes für alle Wohnbauten.

5.2 Um die eventuelle Geruchsbelästigung u.a. beim Befüllen der geplanten Anlage weiter zu minimieren, ist eine mindestens dreireihige Bepflanzung mit versetzt angeordneten Bäumen zwischen Anlage und Wohnbebauung auf Kosten des Vorhabenträgers vorzunehmen.

 

Herr Lange, Jurist der Hansestadt Anklam, weist darauf hin, dass die Ergänzung, sollte sie unter Ziffer 5 in den Beschluss aufgenommen werden, rechtswidrig ist. Gegen eine Aufnahme in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages ist nichts einzuwenden.

 

Frau Zeretzke stimmt, im Namen der Fraktion zu, dass der Empfehlung zur Aufnahme in Ziffer 3 gefolgt wird und ändert den Antrag diesbezüglich ab.

 

Frau Reese, FDP, beantragt, dass die Vorlage von der Stadtvertretung wegen der Abstandsfrage zurückgewiesen wird. 

 

Da der Antrag von Frau Reese der Weiterführende ist, wird zuerst über diesen abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist angenommen. Die Vorlage wird von der Stadtvertretung zurückgewiesen.

 

Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE braucht nicht mehr abgestimmt werden.

 

 

Herr Hagemann verabschiedet sich um 18:05 Uhr. Die Sitzung wird mit 18 Stadtvertretern fortgesetzt.