Drucksache - FB1/643/2013  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
05.09.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.09.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
  3. Mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durch zu führen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung hatte bereits mit Schreiben vom 13.11.2012 den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam im Bereich der Kläranlage gestellt.

Die derzeitige Behandlung des Klärschlammes soll auf eine weniger geruchsintensive und mehr umweltfreundliche Technik umgestellt werden.

Es ist geplant eine Klärschlammvererdungsanlage (mit Schilf bewachsene Beete) zu errichten.

Dazu wurde für die Stadtvertretung am 14.02.2013 eine entsprechende Vorlage erarbeitet und zur Entscheidung eingereicht. Die Stadtvertretung verwies die Vorlage zurück in die Verwaltung und beauftragt diese gemeinsam mit dem Zweckverband nach Alternativen zu suchen.

Daraufhin fanden zurückliegend 3 Arbeitsgespräche mit dem Zweckverband, den Fraktionsvorsitzenden, sowie Vertreter des Landkreises Vorpommern – Greifswald und der Verwaltung statt. Als Ergebnis der Gespräche wurde durch den Zweckverband die Besichtigung der bestehenden Klärschlammvererdungsanlage in Demmin organisiert, an welcher Anwohner des Gneveziner Dammes, Fraktionsmitglieder und Mitarbeiter des Landkreises und der Verwaltung teilnahmen.

 

Zwischenzeitlich ist seitens des Zweckverbandes die Anordnung der geplanten Klärschlammvererdungsanlage verändert worden. Mit der geänderten Anordnung der Anlage versucht der Zweckverband den 300 m Abstand zwischen der geplanten Klärschlammvererdungsanlage und der vorhandenen Wohnbebauung einzuhalten.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Kläranlage als Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung  Zweckbestimmung – Abwasser ausgewiesen.

Durch die Anordnung der Klärschlammvererdungsanlage wird Fläche in Anspruch genommen, welche derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.

 

Mit der Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet und somit die Baurechte für die Errichtung der Klärschlammvererdungsanlage geschaffen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam

-          Übersichtsplan

-          Flächennutzungsplanauszug