Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB1/643/2013 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Herr Schröder berichtet den Ausschussmitgliedern, dass es im Vorfeld zu dieser Problematik drei Gesprächstermine und eine Ortsbesichtigung in Demmin gab. Teilnehmer der Besichtigung waren angenehm überrascht, dass es trotz der Befüllung der Pflanzbecken keine Gerüche gab.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und die Bürger haben immer noch die Möglichkeit Einspruch gegen die geplante Anlage einzulegen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen über die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag ab.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
  3. Mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durch zu führen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
  3. Mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durch zu führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2