Auszug - Haushaltssicherungskonzept HSK 2013 der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
FB2/122/2013 Haushaltssicherungskonzept HSK 2013 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

Mit der Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2012 wurden von der Rechts- und Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) und ein Personalkonzept (PK) gefordert.

Der Beschluss des HSK ist eine politische Entscheidung, die Verwaltung kann nur Hinweise und Empfehlungen geben. Ein breiter politischer Konsens ist zielführend für die Umsetzung des HSK.

 

In der Personalentwicklung werden Potentiale nur noch in der Auflösung befristeter Arbeitsverträge und damit der Entlassung junger Leute gesehen.

 

Im HSK liegen entscheidende Impulse in der Anhebung der Hebesätze der Realsteuer.

Bei der Absenkung der freiwilligen Leistungen wurde nicht vom Beschluss zum HSK 2012 abgewichen. Bei den freiwilligen Leistungen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Im politischen Raum sind die Ansichten, was zu den freiwilligen Leistungen einer Kommune zählt, breit gestreut. Die Erwartungshaltung an die Kommune ist natürlich sehr hoch, daher wurden die freiwilligen Leistungen moderat gesenkt.

 

Frau Töwe fragt, wie hoch der prozentuale Anteil der Leistungen am Gesamthaushalt ist.

              Die Angabe lässt sich Seite 6, Übersicht 5 entnehmen. Der Anteil liegt bei ca. 10 % des Haushaltsvolumens.

 

Herr Göritz fragt nach, warum der Jahresempfang der Hansestadt Anklam und das Hansefest nicht zusammengelegt worden sind. Schließlich gibt es dazu einen Beschluss.

              Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Empfehlung, welcher durch den Bürgermeister nicht angenommen worden ist.

Herr Göritz meint, dass dann wohl ein Antrag an die Stadtvertretung zu stellen wäre.