Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 - 1994 " Quartier Nikolaikirchstraße / Wollweberstraße / Brüderstraße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
FB1/579/2012 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 - 1994 " Quartier Nikolaikirchstraße / Wollweberstraße / Brüderstraße"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   

In der Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ wurden Einwände und Anregungen zusammengestellt. Bedenken hatte die Denkmalbehörde. Diese wurden jedoch durch Gespräche ausgeräumt.  

 

Herr Foetzke von der Presse nimmt ab 17:10 Uhr an der Sitzung teil.

 

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage1, Seite 1 – 53, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Seite 1 – 5, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0