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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 26.08.2010 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße / Wollweberstraße / Schulstraße / Brüderstraße zur Ausweisung von Parkmöglichen gefasst.
In der Zeit vom 31.05. – 03.07.2012 erfolgte die öffentliche Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.05.2012 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen
Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen