Drucksache - FB1/579/2012  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 - 1994 " Quartier Nikolaikirchstraße / Wollweberstraße / Brüderstraße"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
05.12.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage1, Seite 1 – 53, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Seite 1 – 5, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 26.08.2010 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße / Wollweberstraße / Schulstraße / Brüderstraße zur Ausweisung von Parkmöglichen gefasst.

 

In der Zeit vom 31.05. – 03.07.2012 erfolgte die öffentliche Auslegung zur Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.05.2012 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der

                                                      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

                                                      eingegangenen Anregungen

 

Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der

                                                      Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen