öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:05 - 18:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/539/2012 Satzung für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Sylvia Thurow | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Bienert, Susan | |||||||
Frau Thurow erläutert die Notwendigkeit der Satzung. Es muss ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, damit das Problem, dass Wege, Straßen und Plätze, die ohne Ankündigung aufgegraben und anschließend nicht sachgerecht wieder geschlossen werden, in Anklam der Vergangenheit angehört. Andere Städte arbeiten bereits mit solchen Regelwerken. Es soll erreicht werden, dass Aufbrucharbeiten künftig vier Wochen vorher (Ausnahme bei Havarien) beantragt werden müssen. Die Firmen sollen detaillierte Unterlagen über den Umfang der Grabungen einreichen und Baustart und –ende sind anzuzeigen. Wertminderungen der Gehwege, Straßen und Plätze, die durch das Aufgraben entstehen, sind durch einen finanziellen Wertausgleich gegenüber der Hansestadt Anklam zu begleichen. Es ist eine Sperrfrist in der Satzung vorgesehen, dass neu gestaltete Flächen fünf Jahre lang nicht wieder aufgebrochen werden. Ansonsten sind hohe Ausgleichszahlungen zu leisten.
Über die Satzung wird mit geringfügigen Änderungen und einer Ergänzung (Präambel) abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fasst den Beschluss zur „ Satzung für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Hansestadt Anklam“.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |