Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:35 - 18:25 Anlass: Sitzung
FB1/528/2012 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

 

Herr Dr. Schultz verlässt kurz den Sitzungssaal und nimmt nicht an der Abstimmung teil. Damit sind zu Abstimmung 22 Stadtvertreter anwesend.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0