Drucksache - FB1/528/2012  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
02.05.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.05.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung des Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 26.08.2010 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße gefasst. Die derzeitige Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird teilweise in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkmöglichkeit) umgewandelt.

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend dem Verfahren erfolgt auch keine frühzeitige Beteiligung und Auslegung.

Durch das Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH sind die Unterlagen für die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 erarbeitet worden.

Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 -               1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
                         Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“

 

 

Anlage 2 -              Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
                        Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“