Drucksache - FB1/528/2012
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Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.
- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
- Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung des Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 26.08.2010 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße gefasst. Die derzeitige Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird teilweise in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkmöglichkeit) umgewandelt.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend dem Verfahren erfolgt auch keine frühzeitige Beteiligung und Auslegung.
Durch das Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner GmbH sind die Unterlagen für die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 erarbeitet worden.
Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.
Anlagen:
Anlage 1 - 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“
Anlage 2 - Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“