Die Niederschrift wurde vom Gremium noch nicht zur Kenntnis genommen! - Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Südstadt" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2024 und 2025  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2024/FB2/356 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Südstadt" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2024 und 2025
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian

  


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2024/2025 folgende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Südstadt“ der Hansestadt Anklam:

 

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Hansestadt Anklam

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr                2024   2025

wird

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von   557.000 EUR  1.642.500 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 557.000 EUR  1.642.500 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von   0 EUR     0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR     0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von      0 EUR     0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von     0 EUR     0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von         0 EUR     0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von         557.000 EUR  1.642.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von        557.000 EUR  1.642.500 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von    0 EUR     0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf     0 EUR          1.50 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von      1.079.100 EUR  1.079.100 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von      0.320.000 EUR  1.500.000 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von       0.759.100 EUR  -.240.100 EUR

 

 festgesetzt.

 

                                                                                                 2024                                 2025                                                                                            

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                              0 EUR                                0 EUR.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                 0 EUR                               0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf      0 EUR                               0 EUR.                                                                                 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales kann derzeit noch nicht benannt werden.

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

Voraussichtlich          0 EUR   0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.0250 EUR   0 EUR.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0