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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2024/2025 folgende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Südstadt“ der Hansestadt Anklam:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Hansestadt Anklam
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 2025
wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 557.000 EUR 1.642.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 557.000 EUR 1.642.500 EUR
einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen
von 557.000 EUR 1.642.500 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen
von 557.000 EUR 1.642.500 EUR
einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die
Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR
sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen
Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 1.50 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 1.079.100 EUR 1.079.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 0.320.000 EUR 1.500.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 0.759.100 EUR -.240.100 EUR
festgesetzt.
2024 2025
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales kann derzeit noch nicht benannt werden.
Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt
Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.0250 EUR 0 EUR.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2024 und 2025 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2028 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.
Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.
Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.
Der Finanzhaushalt ist ebenfalls insgesamt ausgeglichen.
Die Erschließungsmaßnahmen und Gemeinbedarfseinrichtung betreffen im Wesentlichen:
2024 2025
Begegnungszentrum für Familien
und Vereine 120.000 EUR 850.000 EUR
Hanseplatz West / Gestaltung
öffentlicher Raum im Gebietszentrum 50.000 EUR 500.000 EUR
Flächenentsiegelung und Begrünung
Klimafolgeanpassung 150.000 EUR 150.000 EUR
Hamburger Ring / Spielplatzanlage
im Hofbereich 75.000 EUR 124.500 EUR
Hamburger Ring
Sport- und Freizeitanlage 400.000 EUR 300.000 EUR
Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:
2024 2025 2026 2027 2028
136 TEUR 472 TEUR 506 TEUR 324 TEUR 189 TEUR
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (1101 KB) |