Auszug - 2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2023/FB2/338 2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian

  


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2023 einschließlich Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung trifft folgende Festsetzungen:

 

2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 02.11.2023 und nach Bekanntgabe

der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

wird festgesetzt von bisher 1.182.500 EUR auf 5.082.500 EUR. 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt von bisher 19.665.600 EUR auf 19.665.600 EUR.

 

 

 

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

      

von bisher    auf

 

      18.000.000 EUR  18.000.000 EUR.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

 Hebesätze 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt im Haushaltsjahr 2023 statt bisher 105,3732 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 105,3732 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7 Wertgrenzen

 

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

 

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 50.000 EUR.

 

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 50.000 EUR.

 

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

 

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

 

 

Anklam, den                                                                 

 

Siegel    

 

                         

Michael Galander

Bürgermeister

 

 

Hinweis:

 

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am __.__.20__ wie folgt bekanntgegeben worden:

 

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von   9.00 bis 12.00 Uhr und

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr und

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus, Markt 3, 17389 Anklam, Zimmer 14, öffentlich aus.

 

 

 

Anklam, den                

 

 

 

 

Michael Galander

Bürgermeister

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0