Auszug - Widerruf der Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und 22a UstG  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause 17:00 Uhr (keine Pausenversorgung, da kleiner gemeinsamer Jahresausklang im Anschluss der Sitzung)
2022/FB2/295 Widerruf der Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und 22a UstG
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

 

 


Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt - für den Fall der Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UstG - gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist nach § 27 Abs. 22 und 22a UStG mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zu widerrufen.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

5