Auszug - Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Ringstraße  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause 17:00 Uhr (keine Pausenversorgung, da kleiner gemeinsamer Jahresausklang im Anschluss der Sitzung)
2022/SPD/019 Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Ringstraße
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitz
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Herr Denda erläutert, warum die Vorlage erstellt worden ist.

Es gibt eine rege Diskussion zum Zustand der Ringstraße. Allen Stadtvertretern ist bekannt, dass die Straße schlecht ist und saniert werden muss. Einen verkehrsberuhigten Bereich zu schaffen bringt keine Änderung der Straßenverhältnisse. Herr Schröder verweist auf die finanziellen Auswirkungen. Diese sind in der Beschlussvorlage als keine aufgeführt. Er hat die Verwaltung kontaktiert und die Aussage erhalten, dass die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereich mit einem Kostenpunkt von 3000 € bis 4000 € zu rechnen ist.

Herr Galander teilt mit, dass eine Sanierung der Ringstraße in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband erforderlich ist und das diese voraussichtlich in den nächsten 5 bis 10 Jahren erfolgt. Weiterhin gibt er an, dass die baulichen Voraussetzungen zur Schaffung des verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben sind. Dies würde Herr Galander den Bürgern auch selber erläutern.

Herr Denda nimmt diese gerne auf und wünscht, dass eine durch den Bürgermeister durchgeführte Einwohnerversammlung im 1 Quartal des neuen Jahres erfolgt.

 


Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam spricht sich dafür aus, die Ringstraße zu einem

verkehrsberuhigten Bereich zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür die

notwendigen Arbeiten auszuführen und entsprechende Anträge bei der zuständigen

Straßenverkehrsbehörde einzureichen.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

6