Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2018/FB1/209 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier:
1. Beschluss über die Annahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.  

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam als Satzung.

 

  1. Die Begründung, schalltechnische Prognose zur 2. Änderung, Schattenwurf und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2 Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Begründung, die schalltechnische Prognose, der Schattenwurf und die Planzeichnung während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

1