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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.06.2018 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangen Anregungen vorgenommen.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da dieser aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam entwickelt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH als Investorin entstehen der Hansestadt Anklam keine Kosten.
Anlagen:
Begründung
Auszug Stellungnahme Landkreis
Kampfmittelbelastungsauskunft
Schalltechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung Ergänzung 2017
Schattenwurf
B - Plan
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.