Drucksache - 2018/FB1/209  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier:
1. Beschluss über die Annahme der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
30.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Begründung  
Auszug Stellungnahme Landkreis  
Kampfmittelbelastungsauskunft  
Schalltechnische Untersuchung  
schalltechnische Untersuchung Ergänzung  
Schattenwurf  
B - Plan  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam als Satzung.

 

  1. Die Begründung, schalltechnische Prognose zur 2. Änderung, Schattenwurf und die Planzeichnung werden gebilligt.

 

 

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2 Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Begründung, die schalltechnische Prognose, der Schattenwurf und die Planzeichnung während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.06.2018 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangen Anregungen vorgenommen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da dieser aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam entwickelt wurde.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH als Investorin entstehen der Hansestadt Anklam keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen:

 

Begründung

Auszug Stellungnahme Landkreis

Kampfmittelbelastungsauskunft

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ergänzung 2017

Schattenwurf

B - Plan

 

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung (446 KB)      
Anlage 2 2 Auszug Stellungnahme Landkreis (124 KB)      
Anlage 3 3 Kampfmittelbelastungsauskunft (1165 KB)      
Anlage 4 4 Schalltechnische Untersuchung (7502 KB)      
Anlage 5 5 schalltechnische Untersuchung Ergänzung (2237 KB)      
Anlage 6 6 Schattenwurf (3601 KB)      
Anlage 7 7 B - Plan (2237 KB)