Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 9.1 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2016/CDU/003 Änderungen oder Neufassungen von Gesellschaftsverträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Dringlichkeitsvorlage Fraktion | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. 2. Steffen Gabe, Fraktionsvorsitzender | |||||||
Federführend: | Fraktion CDU | Bearbeiter/-in: | Hirschmann, Peggy | |||||
Herr Gabe erklärt die Vorlage der CDU. Es wird rege debattiert. Die Fraktionsvorsitzenden geben ihre Statements ab.
Beschluss:
Die Stadtvertretung weist den Bürgermeister an, Änderungen oder Neufassungen der Gesellschafterverträge der drei 100 % kommunalen Gesellschaften vor ihrer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtvertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Sollten durch die Gesellschafterversammlungen bereits Gesellschafterverträge durch Beschluss geändert oder neu gefasst worden sein, die noch nicht notariell beurkundet sind, wird der Bürgermeister durch die Stadtvertretung beauftragt der Geschäftsführung die Weisung zu erteilen, dass ohne die vorherige Beteiligung und Genehmigung der Stadtvertretung keine notarielle Beurkundung eines geänderten oder neu gefassten Gesellschaftervertrags zu erfolgen hat. Anderslautende, auch bereits erteilte Weisungen gegenüber der Geschäftsführung sind durch den Bürgermeister unverzüglich aufzuheben. Bis zur Aufhebung ist die jeweilige Geschäftsführung hieran nicht gebunden.
Bezüglich der Forderung der Kommunalaufsicht, bis zum 31.10.2016 die gesellschaftsvertraglichen Änderungen umzusetzen (siehe Anlage), ist bei der Kommunalaufsicht eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016 zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 4 |