Drucksache - 2016/CDU/003  

Betreff: Änderungen oder Neufassungen von Gesellschaftsverträgen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage Fraktion
Unterzeichner FB/SG:1.
2. Steffen Gabe, Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.09.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.06.2016  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung weist den Bürgermeister an, Änderungen oder Neufassungen der Gesellschaftsverträge der drei 100 % kommunalen Gesellschaften vor ihrer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtvertretung zur Genehmigung vorzulegen.

Sollten durch die Gesellschafterversammlungen bereits Gesellschaftsverträge durch Beschluss geändert oder neu gefasst worden sein, die noch nicht notariell beurkundet sind, wird der Bürgermeister durch die Stadtvertretung beauftragt der Geschäftsführung die Weisung zu erteilen, dass ohne die vorherige Beteiligung und Genehmigung der Stadtvertretung keine notarielle Beurkundung eines geänderten oder neu gefassten Gesellschaftsvertrags zu erfolgen hat. Anderslautende, auch bereits erteilte Weisungen gegenüber der Geschäftsführung sind durch den Bürgermeister unverzüglich aufzuheben. Bis zur Aufhebung ist die jeweilige Geschäftsführung hieran nicht gebunden.

Bezüglich der Forderung der Kommunalaufsicht, bis zum 31.10.2016 die gesellschaftsvertraglichen Änderungen umzusetzen (siehe Anlage), ist bei der Kommunalaufsicht eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016 zu beantragen.

 


Sachdarstellung:

 

Eine Überarbeitung der Gesellschaftsverträge wird seit Jahren von der Rechtsaufsicht gefordert. Derzeit wird in der Gesellschafterversammlung der GWA über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beraten.

 

Da sich die Gesellschafterversammlung aus dem Bürgemeister und jeweils einem Vetreter der Fraktionen der IfA und der CDU zusammensetzt, fehlt es hier bei einer Änderung oder Neufassung des Gesellschaftsvertrages an einer Beteiligung aller in der Stadtvertretung vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder.

 

Durch eine Änderung des Vertrages besteht die Möglichkeit, den Aufsichtsrat in seinen derzeitigen Aufgaben zu beschränken. Dies hätte zur Folge, dass die nicht in der Gesellschafterversammlung vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Stadtvertretung auch den Ihren im Moment noch gegebenen Einfluss im Aufsichtsrat (zumindest teilweise) verlieren.

 

Um dem vorzubeugen und eine Beteiligung aller Fraktionen und der fraktionslosen Stadtvertreter zu ermöglichen, macht es sich erforderlich, vor Beschlüssen zur Änderung oder Neufassung der Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, die Stadtvertretung zu beteiligen und einen Beschluss von der Zustimmung der Stadtvertretung abhängig zu machen.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass hier kurzfristig einschneidende Änderungen vorgenommen werden könnten, die der Beteiligung großer Teile der gewählten Stadtvertreter widersprechen und die nächste Sitzung der Stadtvertretung erst für den 27. Oktober 2016 geplant ist.

 

An dieser Stelle wird ebenfalls auf das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.06.2016 zur 3. Und 4. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Anklam für den Doppelhaushalt 2015-2016 verwiesen, in welchem auf Seite 8 rechtsaufsichtlich gefordert wird, dass bis zum 31.10.2016 in den Gesellschaftsverträgen der gesetzlichen Norm entsprochen wird (siehe Anlage).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

  

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.06.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.06.2016 (364 KB)