Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete, Teilgebiet 1: Leipziger Allee, Demminer Str. und Demminer Landstr.; Teilgebiet 2: Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung, Teilgebiet 3: Greifswalder Str.  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2016/FB1/081 Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete, Teilgebiet 1: Leipziger Allee, Demminer Str. und Demminer Landstr.; Teilgebiet 2: Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung, Teilgebiet 3: Greifswalder Str.
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Hauff, Marion

Frau Thurow erläutert, dass auch außerhalb der Innenstadt künftig Hauseigentümer bei Sanierungsprojekten unterstützt werden sollen mit steuerlichen Vergünstigungen. Die Ausweisung neuer Sanierungsgebiete und die Bereitstellung von Fördermitteln wurden vom Ministerium nicht mehr bewilligt. Durch den Stadtplaner Herrn Braun wurden die Bereiche mit den sanierungswürdigen Gebäuden festgelegt. Für Herrn Ohnesorge geht der Bereich Greifswalder Straße nicht weit genug.

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.  

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die „Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete,

Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße

Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung

Teilgebiet 3 Greifswalder Straße

mit den dazugehörigen Lageplänen.

  1. Dieses Sanierungsgebiet mit seinen Teilgebieten wird ausgewiesen ohne die

Ausreichung von Städtebauförderungsmitteln

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht

nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

Herr Kohn nimmt ab 17:20 Uhr an der Sitzung teil. Somit sind 10 Ausschussmitglieder an-

wesend.