Drucksache - 2016/FB1/081  

Betreff: Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete, Teilgebiet 1: Leipziger Allee, Demminer Str. und Demminer Landstr.; Teilgebiet 2: Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung, Teilgebiet 3: Greifswalder Str.
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Hauff, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.07.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung mit Anlage  

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt die „Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete,

Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße

Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung

Teilgebiet 3 Greifswalder Straße

mit den dazugehörigen Lageplänen.

  1. Dieses Sanierungsgebiet mit seinen Teilgebieten wird ausgewiesen ohne die

Ausreichung von Städtebauförderungsmitteln

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht

nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die vorliegende Satzung zur Festlegung neuer Sanierungsgebiete basiert in ihrer Ausdehnung auf verschiedenen Faktoren.

1.Die stadtkulturelle Eigenart als Vorstadtbereiche, die maßgeblich in der 2.Hälfte des

19. Jahrhunderts und im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts geprägt wurden.

2.Die Bereiche haben gleiche Problemlagen hinsichtlich Nutzungsschwächen und Bau-

zustand der Gebäude.

3.In diesen Bereichen verfügt die Hansestadt Anklam noch über letzte historische

Bausubstanz.

 

Die 3 Teilgebiete sind mit den in der Auslegung angegebenen Grenzen identisch und im  jeweiligen Lageplan mit der Gebietsbezeichnung dargestellt, für die Vorlage in verkleinerter Form. Für die Satzung sind folgende Teilgebiete erarbeitet worden:

Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße

mit 355.751 m2 im Maßstab 1 : 4000

Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung

mit 180.358 m2 im Maßstab 1 : 2500

Teilgebiet 3 Greifswalder Straße

Mit 25.255 m2 im Maßstab 1 : 2000

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

-          Aufwertung der Wohnungen

-          Erhaltung historischer Bausubstanz

-          Sicherung eines kompakten Stadtbaukörpers

-          Sanierung von denkmalgeschützter und erhaltenswerter Bausubstanz

-          Entwicklung von Brachflächen in zentraler Lage

-          Schaffung attraktiver Stadtgebiete für Bewohner und Touristen durch ein

städtebaulich-freiräumliches Gesamtkonzept für die öffentlichen und privaten

Flächen einschließlich der Entwicklung der Randbereiche des Stadtparks

-          Aufwertung der Ortseingangssituation

-          Funktionsstärkung durch „Sortierung“ von Nutzungen

-          Verbindung der Stadtteile mit dem bisherigen Sanierungsgebiet „Altstadt“

-          Verkehrsberuhigung / Straßen- und Platzgestaltung

  

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


Anlagen:

„Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete,

Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße

Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung

Teilgebiet 3 Greifswalder Straße

mit den dazugehörigen Lageplänen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung mit Anlage (947 KB)