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Beschlussvorschlag:
Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße
Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung
Teilgebiet 3 Greifswalder Straße
mit den dazugehörigen Lageplänen.
Ausreichung von Städtebauförderungsmitteln
nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Sachdarstellung:
Die vorliegende Satzung zur Festlegung neuer Sanierungsgebiete basiert in ihrer Ausdehnung auf verschiedenen Faktoren.
1.Die stadtkulturelle Eigenart als Vorstadtbereiche, die maßgeblich in der 2.Hälfte des
19. Jahrhunderts und im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts geprägt wurden.
2.Die Bereiche haben gleiche Problemlagen hinsichtlich Nutzungsschwächen und Bau-
zustand der Gebäude.
3.In diesen Bereichen verfügt die Hansestadt Anklam noch über letzte historische
Bausubstanz.
Die 3 Teilgebiete sind mit den in der Auslegung angegebenen Grenzen identisch und im jeweiligen Lageplan mit der Gebietsbezeichnung dargestellt, für die Vorlage in verkleinerter Form. Für die Satzung sind folgende Teilgebiete erarbeitet worden:
Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße
mit 355.751 m2 im Maßstab 1 : 4000
Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung
mit 180.358 m2 im Maßstab 1 : 2500
Teilgebiet 3 Greifswalder Straße
Mit 25.255 m2 im Maßstab 1 : 2000
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:
- Aufwertung der Wohnungen
- Erhaltung historischer Bausubstanz
- Sicherung eines kompakten Stadtbaukörpers
- Sanierung von denkmalgeschützter und erhaltenswerter Bausubstanz
- Entwicklung von Brachflächen in zentraler Lage
- Schaffung attraktiver Stadtgebiete für Bewohner und Touristen durch ein
städtebaulich-freiräumliches Gesamtkonzept für die öffentlichen und privaten
Flächen einschließlich der Entwicklung der Randbereiche des Stadtparks
- Aufwertung der Ortseingangssituation
- Funktionsstärkung durch „Sortierung“ von Nutzungen
- Verbindung der Stadtteile mit dem bisherigen Sanierungsgebiet „Altstadt“
- Verkehrsberuhigung / Straßen- und Platzgestaltung
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen:
„Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung neuer Sanierungsgebiete,
Teilgebiet 1Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße
Teilgebiet 2Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung
Teilgebiet 3 Greifswalder Straße
mit den dazugehörigen Lageplänen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung mit Anlage (947 KB) |