Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung der Mehrausgaben im Produktkonto Veranstaltungskosten "750 Jahre Anklam"  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr Im Anschluss an die Sitzung werden Sie in das neue Ratsinformationssystem eingewiesen.
2015/BM/009 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung der Mehrausgaben im Produktkonto Veranstaltungskosten "750 Jahre Anklam"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Beartix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Beu, Ina

Herr Schröder bittet, folgende Aussage von Herrn Dr. Schultz zu Protokoll zu nehmen:

„Wer dem nicht zustimmt, wird zukünftig auf dem Marktplatz hingerichtet.“

 

 


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt gemäß § 38 (4) Satz 3 Kommunalverfassung M-V den Beschluss des Bürgermeisters vom 20.01.2015, Drucksache-Nr. BM/400/2015 bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000 € zu Gunsten des Produktkontos 28100-5249150 Veranstaltungskosten „750 Jahre Anklam“.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgt der Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.06.2015 und fasst den in ihrer Sitzung am 12.03.2015 bereits gefassten Beschluss in nachfolgend nunmehr um die Deckungsquellen ergänztem Beschluss erneut.

 

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen und Minderausgaben von folgenden Produktkonten:

 

  • 57501.4425927 (Anklam-Information - Kostenerstattung Provision) in Höhe
    von 2.000 EUR
  • 57501.5237000 (Anklam-Information - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 600 EUR
  • 42100.5249000 (Sportförderung - Veranstaltungskosten) in Höhe von 3.000 EUR
  • 42400.5237000 (Sportstätten - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 1.500 EUR
  • 51101.5292100 (Stadtentwicklung - Planung) in Höhe von 20.000 EUR
  • 21100.5237000 (Grundschulen - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 4.900 EUR

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0