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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt gemäß § 38 (4) Satz 3 Kommunalverfassung M-V den Beschluss des Bürgermeisters vom 20.01.2015, Drucksache-Nr. BM/400/2015 bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000 € zu Gunsten des Produktkontos 28100-5249150 Veranstaltungskosten „750 Jahre Anklam“.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgt der Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.06.2015 und fasst den in ihrer Sitzung am 12.03.2015 bereits gefassten Beschluss in nachfolgend nunmehr um die Deckungsquellen ergänztem Beschluss erneut.
Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen und Minderausgaben von folgenden Produktkonten:
Sachdarstellung:
Siehe anliegende Beschlussvorlagen, Drucksache Nr. BM/400/2015 und BM/405/2015
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit ihrer Verfügung vom 25.06.2015 den Beschluss dahingehend beanstandet, dass die Deckungsquellen nicht Gegendstand des Beschlusses sondern lediglich der Sachdarstellung sind. Mit diesem Beschluss soll den formalen Erforderniss Rechnung getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe anliegende Beschlussvorlagen, Drucksache Nr. BM/400/2015 und BM/405/2015
Anlagen:
- Beschlussvorlage Drucksache Nr. BM/400/2015
- Beschlussvorlage Drucksache Nr. BM/405/2015
- Vorläufige Abrechnung „750 Jahre Anklam“ mit Stand vom 15.01.2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Drucksache BM 400 2015 mit vorläufiger Abrechnung (3503 KB) | ||||
2 | Drucksache BM 405 2015 (517 KB) |