Drucksache - 2015/BM/009  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung der Mehrausgaben im Produktkonto Veranstaltungskosten "750 Jahre Anklam"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Beartix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Beu, Ina
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.09.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Drucksache BM 400 2015 mit vorläufiger Abrechnung  
Drucksache BM 405 2015  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt gemäß § 38 (4) Satz 3 Kommunalverfassung M-V den Beschluss des Bürgermeisters vom 20.01.2015, Drucksache-Nr. BM/400/2015 bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000 € zu Gunsten des Produktkontos 28100-5249150 Veranstaltungskosten „750 Jahre Anklam“.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgt der Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.06.2015 und fasst den in ihrer Sitzung am 12.03.2015 bereits gefassten Beschluss in nachfolgend nunmehr um die Deckungsquellen ergänztem Beschluss erneut.

 

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen und Minderausgaben von folgenden Produktkonten:

 

  • 57501.4425927 (Anklam-Information - Kostenerstattung Provision) in Höhe
    von 2.000 EUR
  • 57501.5237000 (Anklam-Information - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 600 EUR
  • 42100.5249000 (Sportförderung - Veranstaltungskosten) in Höhe von 3.000 EUR
  • 42400.5237000 (Sportstätten - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 1.500 EUR
  • 51101.5292100 (Stadtentwicklung - Planung) in Höhe von 20.000 EUR
  • 21100.5237000 (Grundschulen - Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von 4.900 EUR

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Siehe anliegende Beschlussvorlagen, Drucksache Nr. BM/400/2015 und BM/405/2015

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit ihrer Verfügung vom 25.06.2015 den Beschluss dahingehend beanstandet, dass die Deckungsquellen nicht Gegendstand des Beschlusses sondern lediglich der Sachdarstellung sind. Mit diesem Beschluss soll den formalen Erforderniss Rechnung getragen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Beschlussvorlagen, Drucksache Nr. BM/400/2015 und BM/405/2015

 

 


Anlagen:

 

- Beschlussvorlage Drucksache Nr. BM/400/2015

- Beschlussvorlage Drucksache Nr. BM/405/2015

- Vorläufige Abrechnung „750 Jahre Anklam“ mit Stand vom 15.01.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Drucksache BM 400 2015 mit vorläufiger Abrechnung (3503 KB)      
Anlage 2 2 Drucksache BM 405 2015 (517 KB)