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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 | FB2/131/2013 | |||||||||
Ö 3 | Trägerwechsel gemeinsames Rechnungsprüfungsamt | FB2/135/2013 | |||||||||
Ö 4 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2013-2 der Hansestadt Anklam | FB2/136/2013 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2013-2. Die im HSK 2013-2 unter Punkt 2 aufgeführten Optionen E1, E2, S12, S13 und S14 sind mit ihren finanziellen Festsetzungen offizielle Konsolidierungsziele. Der Haushaltsplan 2014 ist durch einen Nachtragshaushaltsplan entsprechend zu korrigieren. Die Jahre 2015 und 2016 betreffende Festlegungen sind im Rahmen der aufzustellenden Haushaltspläne sachgerecht zu berücksichtigen. |
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30.09.2013 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Vorlage zuzustimmen.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2013-2. Die im HSK 2013-2 unter Punkt 2 aufgeführten Optionen E1, E2, S12, S13 und S14 sind mit ihren finanziellen Festsetzungen offizielle Konsolidierungsziele. Der Haushaltsplan 2014 ist durch einen Nachtragshaushaltsplan entsprechend zu korrigieren. Die Jahre 2015 und 2016 betreffende Festlegungen sind im Rahmen der aufzustellenden Haushaltspläne sachgerecht zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss für Finanzen lehnt das Haushaltsicherungskonzept ab und gibt daher der Stadtvertretung keine positive Beschlussempfehlung. |
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10.10.2013 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - abgelehnt | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2013-2. Die im HSK 2013-2 unter Punkt 2 aufgeführten Optionen E1, S12, S13 und S14 sind mit ihren finanziellen Festsetzungen offizielle Konsolidierungsziele. Der Haushaltsplan 2014 ist durch einen Nachtragshaushaltsplan entsprechend zu korrigieren. Die Jahre 2015 und 2016 betreffende Festlegungen sind im Rahmen der aufzustellenden Haushaltspläne sachgerecht zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis:
Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.
Es schließt sich um 17:35 Uhr die Pause an. |
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N 5 | Schließung des Sitzung | ||||||||||