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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden Ergänzungs-/ Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zu einer Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 23.05.2011 genehmigte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin für die örtliche Rechnungsprüfung (Anlage 1).
Die Genehmigung bildete den Abschluss der erfolgreichen Verhandlungen zwischen den beteiligten Verwaltungen (Stadt Anklam, Gemeinde Heringsdorf, Ämter Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd, Am Peenestrom und Züssow) zur Gründung einer Außenstelle des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin in Wolgast.
Die Außenstelle hat umgehend die Bearbeitung der anstehenden Aufgaben wahrgenommen Seitdem unterstützt das RPA gemäß § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages die beteiligten Verwaltungen bei der Prüfung nach dem Kommunal-prüfungsgesetz M-V. Es unterstützt die Ämter bei der verwaltungsgemäßen Durchführung der ihnen von den amtsangehörigen Gemeinden übertragenen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung, es informiert die Beteiligten im Rahmen der geltenden Vorschriften regelmäßig über die Kenntnisse aus den Prüfungstätigkeiten, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung bei den anderen Beteiligten beitragen können und es unterstützt die Beteiligten bei der Einführung und Durchführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.
Seit der Gründung der RPA-Außenstelle werden die Beschäftigten intensiv ausgebildet, geleitet und unterstützt, insbesondere von der Leiterin des RPA Neverin, Frau Wölk. Frau Wölk wird am 01.01.2014 eine neue Aufgaben außerhalb des RPA und des Amtes Neverin wahrnehmen, so dass sie für die Begleitung der RPA-Außenstelle Wolgast nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern hat das Amt Neverin darum gebeten, sie aus der vertraglichen Verpflichtung mit Wirkung vom 31.12.2013 zu entlassen.
Die Beschäftigten der Außenstelle Wolgast sind mittlerweile derartig qualifiziert und durch die Abordnung der ehemaligen Kämmerin der Stadt Wolgast, Frau Eschenauer, personell so ausgestattet, dass sie die umfangreichen Aufgaben gemäß § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages nunmehr eigenständig erfüllen können. Andererseits benötigt das RPA einen Dienstherrn. Da die Geschäftsstelle in Wolgast untergebracht ist, hat die Stadt Wolgast signalisiert, diese Aufgabe wahrzunehmen. Insofern wurde der beiliegende Änderungsvertrag (Anlage 2) gefertigt, der die Aufgabenübernahme vom Amt Neverin auf die Stadt Wolgast vereinbart. Wie dem Vertrag zu entnehmen ist, entstehen für die Beteiligten (außer Stadt Wolgast) keine neuen Verpflichtungen, weder finanzieller noch anderer Art. Es wird lediglich das Amt Neverin mit der Stadt Wolgast getauscht.
Wie erwähnt, ist die vorhandene Professionalität der Außenstelle Wolgast im Wesentlichen der Begleitung durch Frau Wölk zu verdanken. Um diese Begleitung in einem, wenn auch wesentlich geringeren Umfang zu gewährleisten, wurde mit Frau Wölk zwischenzeitlich vereinbart, dass sie im Rahmen einer Nebentätigkeit weiterhin zur Verfügung steht. Die Bedingungen regelt Anlage 3.
Anlagen:
Anlage 1 - öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin für die örtliche Rechnungsprüfung
Anlage 2 - Ergänzung/ Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M‑V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
Anlage 3 – Vertrag Nebentätigkeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 (1412 KB) | ||||
2 | Anlage 2 (45 KB) | ||||
3 | Anlage 3 (213 KB) |