Drucksache - FB2/135/2013  

Betreff: Trägerwechsel gemeinsames Rechnungsprüfungsamt
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
30.09.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
10.10.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden Ergänzungs-/ Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zu einer Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes r die örtliche Rechnungsprüfung.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 23.05.2011 genehmigte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin r die örtliche Rechnungsprüfung (Anlage 1).

Die Genehmigung bildete den Abschluss der erfolgreichen Verhandlungen zwischen den beteiligten Verwaltungen (Stadt Anklam, Gemeinde Heringsdorf, Ämter Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd, Am Peenestrom und ssow) zur Gründung einer Außenstelle des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin in Wolgast.

Die Außenstelle hat umgehend die Bearbeitung der anstehenden Aufgaben wahrgenommen  Seitdem unterstützt das RPA gemäß § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages die beteiligten Verwaltungen bei der Prüfung nach dem Kommunal-prüfungsgesetz M-V. Es unterstützt die Ämter bei der verwaltungsgemäßen Durchführung der ihnen von den amtsangehörigen Gemeinden übertragenen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung, es informiert  die Beteiligten im Rahmen der geltenden Vorschriften regelmäßig über die Kenntnisse aus den Prüfungstätigkeiten, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung bei den anderen Beteiligten beitragen nnen und es unterstützt die Beteiligten bei der Einführung und Durchführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.

Seit der Gründung der RPA-Außenstelle werden die Beschäftigten intensiv ausgebildet, geleitet und unterstützt, insbesondere von der Leiterin des RPA Neverin, Frau lk. Frau lk wird am 01.01.2014 eine neue Aufgaben außerhalb des RPA und des Amtes  Neverin wahrnehmen, so dass sie r die Begleitung der RPA-Außenstelle Wolgast  nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern hat das Amt Neverin darum gebeten, sie aus der vertraglichen Verpflichtung mit Wirkung vom 31.12.2013 zu entlassen.

Die Beschäftigten der Außenstelle Wolgast sind mittlerweile derartig qualifiziert und durch die Abordnung  der ehemaligen Kämmerin der Stadt Wolgast, Frau Eschenauer, personell so ausgestattet, dass sie die umfangreichen Aufgaben gemäß § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages nunmehr eigenständig erfüllen können. Andererseits benötigt das RPA einen Dienstherrn. Da die Geschäftsstelle in Wolgast untergebracht ist, hat die Stadt Wolgast signalisiert, diese Aufgabe wahrzunehmen. Insofern wurde der beiliegende  Änderungsvertrag (Anlage 2) gefertigt, der die Aufgabenübernahme vom Amt Neverin auf die Stadt Wolgast vereinbart. Wie dem Vertrag zu entnehmen ist, entstehen r die Beteiligten (außer Stadt Wolgast) keine neuen Verpflichtungen, weder finanzieller noch anderer Art. Es wird lediglich das Amt Neverin mit der Stadt Wolgast getauscht.

Wie erwähntist die vorhandene Professionalität der Außenstelle Wolgast im Wesentlichen der Begleitung durch Frau lk zu verdanken. Um diese Begleitung in einem, wenn auch wesentlich geringeren Umfang zu gewährleisten, wurde mit Frau lk zwischenzeitlich vereinbart, dass sie im Rahmen einer Nebentätigkeit weiterhin zur Verfügung steht. Die Bedingungen regelt Anlage 3.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlage 1 - öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin r die örtliche Rechnungsprüfung

Anlage 2 - Ergänzung/ Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV MV zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung

 

Anlage 3 – Vertrag Nebentätigkeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (1412 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (45 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (213 KB)