Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
Datum: Mi, 02.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Besichtigung der Grundschule "Villa Kunterbunt"      
Ö 4  
1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
FB1/528/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

   
    02.05.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

   
    10.05.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

Ö 5  
Informationen des Fachbereiches      
Ö 6  
Sonstiges      
Ö 7  
Bestätigung der Niederschrift vom 14.03.2012 - öffentlicher Teil      
N 8     Bestätigung der Niederschrift vom 14.03.0000 - nicht öffentlicher Teil      
N 9     Informationen des Fachbereiches      
N 10     Sonstiges      
N 11     Schließen der Sitzung