Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
FB1/528/2012 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Frau Bartelt erläutert, dass ein Teil des Verfahrens noch offen ist. Ob ein Parkhaus, ein Parkdeck oder Parkflächen errichtet werden, ist eine Kostenfrage. Es sind weitere Planungen möglich.

 

Über diese Vorlage, die jedem Ausschussmitglied zugegangen ist, wird mit folgendem eschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0