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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Haushaltssicherungskonzept 2022 der Hansestadt Anklam | 2021/FB2/224 | |||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 | 2021/FB2/221 | |||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2022 und 2023 | 2021/FB2/222 | |||||||||
Ö 7 | Grundsatzentscheidung zur Durchführung einer Citymanagementmaßnahme der Hansestadt Anklam | 2021/FB2/223 | |||||||||
Ö 8 | Apl. Ausgabe zur Bereitstellung von Mitteln für Wirtschaftsförderung | 2021/FB2/225 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Im Ergebnis des Beschlusses vom 21.10.2021 (DS-Nr. 2021/FB2/179-001), dass ab dem Haushalt 2022 die durch den Verkauf der Anteile an der FEG eingesparten jährlichen Mittel für Zuschüsse in Höhe von 34.000 EUR in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden, bestätigt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam eine apl. Ausgabe – bis zu einer Evaluierung zunächst für 2022 - dahingehend, dass die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung wie folgt zu sichern ist:
(Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen) Gebende Konten: 51101-5625500 mit 14.000 € (Stadtentwicklung - Erstellung von B-Plänen) 51101-5625700 mit 20.000 € (Stadtentwicklung - sonstige Planungen).
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06.12.2021 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Im Ergebnis des Beschlusses vom 21.10.2021 (DS-Nr. 2021/FB2/179-001), dass ab dem Haushalt 2022 die durch den Verkauf der Anteile an der FEG eingesparten jährlichen Mittel für Zuschüsse in Höhe von 34.000 EUR in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden, bestätigt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam eine apl. Ausgabe – bis zu einer Evaluierung zunächst für 2022 - dahingehend, dass die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung wie folgt zu sichern ist:
(Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen) Gebende Konten: 51101-5625500 mit 14.000 € (Stadtentwicklung - Erstellung von B-Plänen) 51101-5625700 mit 20.000 € (Stadtentwicklung - sonstige Planungen).
Abstimmungsergebnis:
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16.12.2021 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 27 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Im Ergebnis des Beschlusses vom 21.10.2021 (DS-Nr. 2021/FB2/179-001), dass ab dem Haushalt 2022 die durch den Verkauf der Anteile an der FEG eingesparten jährlichen Mittel für Zuschüsse in Höhe von 34.000 EUR in einer separaten Position für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden, bestätigt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam eine apl. Ausgabe – bis zu einer Evaluierung zunächst für 2022 - dahingehend, dass die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung wie folgt zu sichern ist:
(Wirtschaftsförderung – sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen) Gebende Konten: 51101-5625500 mit 14.000 € (Stadtentwicklung - Erstellung von B-Plänen) 51101-5625700 mit 20.000 € (Stadtentwicklung - sonstige Planungen) .
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Genehmigung einer üpl Ausgabe zur Finanzierung des Bauvorhabens: Neubau eines Kreisverkehrs am Knoten Lübecker Str./Friedländer Landstr. in Anklam | 2021/FB1/561-001 | |||||||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2021 - öffentlicher Teil | 2021/ASF/066 | |||||||||
N 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 13 | Betreibervertrag Hansebad Anklam | ||||||||||
N 14 | Sonstiges | ||||||||||
N 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||