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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 22.10.2015 | 2015/SVV/003 | |||||||||
Ö 4 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 24.09.2015 und 29.10.2015 | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||
Ö 6 | Beschlusskontrolle - öffentlicher Teil | ||||||||||
Ö 7 | 2. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 der Hansstadt Anklam | ||||||||||
Ö 7.1 | Antrag der CDU Fraktion zur Beschlussvorlage 2. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/013-01 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Antrag:
„Für alle frei werdenden Stellen gilt eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten. Nach dieser Frist kann die betreffende Stelle nur nach einem Stellenfreigabeverfahren, (Zustimmung durch die Stadtvertretung) wiederbesetzt werden.
Von der sechsmonatigen Sperrfrist ausgenommen sind Stellen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zwingend wiederbesetzt werden müssen.“
Steffen Gabe Fraktionsvorsitzender
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17.12.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 7.1 - abgelehnt | |||||||||||
Antrag:
„Für alle frei werdenden Stellen gilt eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten. Nach dieser Frist kann die betreffende Stelle nur nach einem Stellenfreigabeverfahren, (Zustimmung durch die Stadtvertretung) wiederbesetzt werden.
Von der sechsmonatigen Sperrfrist ausgenommen sind Stellen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zwingend wiederbesetzt werden müssen.“
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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Ö 7.2 | 2. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/013 | |||||||||
Ö 8 | Hundesteuersatzung der Hansestadt Anklam | 2015/FB2/011 | |||||||||
Ö 9 | Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der EKZ Molkerei Anklam GbR | 2015/FB1/038 | |||||||||
Ö 10 | Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam | 2015/FB1/039 | |||||||||
Ö 11 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 12 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2015 - öffentlicher Teil | 2015/SVV/003 | |||||||||
N 13 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2015 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 14 | Beschlusskontrolle - nicht öffentlicher Teil | ||||||||||
N 15 | Annahme einer Spende (Preisgeld) | ||||||||||
N 15.1 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 16 | Grundstück Hansequartier am Bollwerk | ||||||||||
N 16.1 | Antrag des ASF zur Beschlussvorlage Grundstück Hansequartier am Bollwerk | ||||||||||
N 16.2 | Grundstück Hansequartier am Bollwerk | ||||||||||
N 17 | Entscheidung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Vollmodernisierung Pasewalker Straße 43, Gemarkung Anklam, Flur 31, Flurstück 72 | ||||||||||
N 18 | Grundstück Mühlenstraße 8 d | ||||||||||
N 19 | Schließen der Tagung | ||||||||||