Drucksache - 2023/IfA/008  

Betreff: Prüfung von Videoüberwachung auf dem Marktplatz im öffentlichen Bereich
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Christian Schröder
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion IfA Bearbeiter/-in: Prielipp, Bianca
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Stadtverwaltung kurzfristig, eine Prüfung

der Machbarkeit einer Videoüberwachung auf dem Marktplatz (im öffentlichen Bereich) durchzuführen.

Die Prüfung soll sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die anfallenden Kosten für diese Maßnahme

umfassen. Ein abschließendes Ergebnis ist bis zum 30.04.2024 in den Fachausschüssen vorzulegen,

einschließlich einer möglichen Beschlussvorlage.

 


Sachdarstellung:

In jüngster Zeit wurden der Marktplatz sowie angrenzende Gebäude (u.a. Rathaus) und Gegenstände

(u.a. Stadtmobiliar) wiederholt von Vandalismus betroffen. Insbesondere ereigneten sich in der Nacht

vom 08. zum 09. November 2023 (Hakenkreuzschmierereien) wiederholt Straftaten, die schwer

nachzuweisen oder zu ahnden sind.

Um diesem kriminellen Verhalten entgegenzuwirken, wird die Möglichkeit einer Videoüberwachung in

Betracht gezogen. Eine fundierte Analyse der potenziellen Vor- und Nachteile sowie eine Diskussion

darüber sind unerlässlich. Bisherige Versuche, dieses Thema zu behandeln, wurden oft durch

allgemeine Floskeln abgetan. Die oben genannten Ereignisse verdeutlichen jedoch die Notwendigkeit,

sich ernsthaft mit der Implementierung einer Videoüberwachung auseinanderzusetzen.


Finanzielle Auswirkung

Im ersten Schritt keine, jedoch folgend Investitions- und Unterhaltungskosten. Hier sollte ein Vergleich

in die Analyse einfliessen welche Kosten durch Beseitigung von Vandalismusschäden den neu

entstehenden Kosten gegenüberstehen. In der Prüfung der Machbarkeit sind die finanziellen

Auswirkungen für eine Beschlussvorlage umfänglich auszuführen.

 


Anlagen:

 keine