Drucksache - 2023/BM/449  

Betreff: Wahl der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2024
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung wählt Frau Ute Peter als Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam und Frau Ina Beu als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2024.

 

  


Sachdarstellung:

 

 Die Gemeindewahlleitung trägt gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom                16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für

die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Die Gemeindewahlleitung wird ausgehend

vom § 9 Abs. 3 LKWG M-V von der Stadtvertretung gewählt.

 

Für die Hansestadt Anklam haben diese Aufgaben in der Vergangenheit Herr Jörg Schröder, als Gemeindewahlleiter (seit dem Jahr 1992) und Frau Peter, als seine Stellvertreterin (seit

dem Jahr 2004) übernommen. Durch das Ausscheiden von Herrn Jörg Schröder bzw. seinen Eintritt in die Regelaltersrente zum 01. Februar 2024 ist nunmehr die Wahrnehmung dieser Funktionen neu zu regeln.

 

Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, Frau Ute Peter, zukünftige Leiterin des Sachgebietes Zentrale Dienste als Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam und Frau Ina Beu, Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung im Sachgebiet Zentrale Dienste und gleichzeitig Gleichstellungsbeauftrage als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2024 zu wählen.