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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung wählt Frau Ute Peter als Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam und Frau Ina Beu als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2024.
Sachdarstellung:
Die Gemeindewahlleitung trägt gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für
die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Die Gemeindewahlleitung wird ausgehend
vom § 9 Abs. 3 LKWG M-V von der Stadtvertretung gewählt.
Für die Hansestadt Anklam haben diese Aufgaben in der Vergangenheit Herr Jörg Schröder, als Gemeindewahlleiter (seit dem Jahr 1992) und Frau Peter, als seine Stellvertreterin (seit
dem Jahr 2004) übernommen. Durch das Ausscheiden von Herrn Jörg Schröder bzw. seinen Eintritt in die Regelaltersrente zum 01. Februar 2024 ist nunmehr die Wahrnehmung dieser Funktionen neu zu regeln.
Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, Frau Ute Peter, zukünftige Leiterin des Sachgebietes Zentrale Dienste als Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam und Frau Ina Beu, Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung im Sachgebiet Zentrale Dienste und gleichzeitig Gleichstellungsbeauftrage als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2024 zu wählen.